Bild
Norbert Brackmann
CDU
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Norbert Brackmann zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Angelika G. •

Frage an Norbert Brackmann von Angelika G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Brackmann,

Sie haben am 08.11.2012 gegen die Offenlegung der Nebeneinkünfte gestimmt.
Hauptberuflich sind Sie MdB und somit den Bürgern verpflichtet. Was spricht Ihrer Meinung nach gegen eine Transparenz im allgemeinen und im besonderen in Ihrem Fall?
Womit begründen Sie Ihr Abstimmverhalten?

Mit freundlichen Grüßen
Angelika Gerhardt

Bild
Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Gerhardt,

vielen Dank für Ihr Schreiben.

Entgegen der öffentlichen Meinung üben von den derzeit 620 Abgeordneten des Bundestages etwa 70 Prozent überhaupt keine entgeltlichen Nebentätigkeiten aus. Die verbleibenden 30 Prozent sind Selbständige aus den Bereichen Industrie, Gewerbe, Handwerk und Landwirtschaft oder freiberuflich tätig. Diese Kolleginnen und Kollegen können sich für die Dauer ihrer Parlamentszugehörigkeit nicht völlig aus ihrem Unternehmen oder ihrer Kanzlei bzw. Praxis zurückziehen. Ansonsten müssten sie erhebliche berufliche Nachteile nach ihrem Ausscheiden aus dem Bundestag befürchten. Dies wiegt umso mehr, da Abgeordnete mit ihrem Mandat lediglich einen zeitlich begrenzten Auftrag des Wählers übernehmen. Die Verankerung des Abgeordneten in seinem Beruf stärkt zudem seine Unabhängigkeit, auch gegenüber seiner eigenen Fraktion und Partei.

Mein Abstimmungsverhalten vom 08. November 2012 belegt in keiner Weise eine grundsätzliche Ablehnung der Offenlegung von Nebeneinkünften und größerer Transparenz. Vielmehr geht es mir um ein angemessenes Verfahren, das sowohl mehr Transparenz in mögliche Abhängigkeiten der Abgeordneten sowie berechtigte Interessen Dritter (bspw. der Schutz des Mandanten eines als Anwalt tätigen Abgeordneten) berücksichtigt.

Auch das Bundesverfassungsgericht hat im Urteil vom 04. Juli 2007 gerade nicht den „gläsernen“ Abgeordneten gefordert. Vielmehr kamen die Richter zu dem Ergebnis, dass in Stufen pauschalierte Aussagen über die Höhe der Einkünfte und die Art der Tätigkeit ein taugliches Mittel sind, auf mögliche Interessenverknüpfungen und ihren Umfang hinzuweisen.

Die Rechtsstellungskommission des Deutschen Bundestages hat am 25. Oktober 2012 eine Veränderung der Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages beschlossen. Demnach soll die Veröffentlichung von Nebeneinkünften künftig nicht mehr nur in drei Stufen bis 7.000 Euro erfolgen, sondern auf zehn Stufen bis 250.000 Euro erweitert werden. Gleich bleiben die ersten beiden Stufen mit Einkünften von 1.000 bis 3.500 Euro und von 3.500 bis 7.000 Euro. Dann folgen Einkünfte bis 15.000, 30.000, 50.000, 75.000, 100.000, 150.000, 250.000 und über 250.000 Euro.

Dieser Veränderung werde ich im Deutschen Bundestag zustimmen. Sie erhöht die Transparenz insgesamt, führt gleichzeitig aber nicht zum „gläsernen“ Abgeordneten.

Mit freundlichen Grüßen

Norbert Brackmann