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Norbert Brackmann
CDU
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Frage von Jürgen B. •

Frage an Norbert Brackmann von Jürgen B. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrter Herr Brackmann,

bisher ging ich davon aus, dass die beiden derzeit regierenden Parteien eine ausgeprägte Wirtschaftskompetenz besäßen.
Diese scheint mir allerdings ein Mythos zu sein, sehe ich mir die Senkung der Mehrwertsteuer im Hotelgewerbe an, die nach ersten Umfragen nicht an die Kunden weitergegeben werden wird.
Andere wenig nachvollziehbare Änderungen zur Hilfe für mehr Wirtschaftswachstum wären ebenso diskussionswürdig.

Meine konkrete Frage:
Was versprechen sich die Regierung und die dem Gesetz zustimmenden Abgeordneten von der Steuererleichterung für das Hotelgewerbe?
Welches Wachstum für die Branche ist prognostiziert auf Grundlage dieses Gesetzes?
Welche Mehrsteuereinnahmen sind für den Staat bzw. die Kommunen prognostiziert?
Und wie hoch sind die Einnahmeverluste des Staates durch den niedrigeren Mehrwertsteuersatz?

Sind Mehrwertsteuererleichterungen auch für andere Branchen in Planung:
Z.B. der Fahrradhersteller, der Baumschulen etc.?

Für eine fundierte und mit Zahlen belegte Antwort bedanke ich mich im voraus und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

J.Georg Brandt

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Brandt,

vielen Dank für ihre Anfrage. In den parlamentarischen Beratungen zum Wachstumsbeschleunigungsgesetz haben wir diese Maßnahme intensiv geprüft und dabei alle Hinweise und Argumente einbezogen. Nach Abwägung aller Umstände haben wir uns für diese Maßnahme entschieden, weil wir damit die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Hotel- und Gastronomiegewerbes im erforderlichen Umfang stärken. Der ganz überwiegende Teil der europäischen Mitbewerber des deutschen Hotel- und Gastronomiegewerbes verfügt hier bereits über ermäßigte Mehrwertsteuersätze. Polen oder Spanien haben beispielsweise bereits einen Mehrwertsteuersatz von 7 %, die Niederlande 6% oder Frankreich 5,5% auf die Hotelbeherbergung.

7% Mehrwertsteuer sorgen für Investitionen, steigern nachhaltig die Leistungsfähigkeit der Hotellerie und erhöhen die Nachfrage. Eine Prognose für das Wachstum der Branche durch die neue Mehrwertsteuerregelung kann und möchte ich nicht abgeben. Zu viele Faktoren beeinflussen die weitere Entwicklung. Reine Spekulationen wären hier nicht angebracht. Eines liegt jedoch auf der Hand: Auch die Hotel- und Gastronomiebranche hat durch die Finanz- und Wirtschaftskrise mit Umsatzeinbußen zu kämpfen. Die bestehenden Wettbewerbsnachteile sollen nun korrigiert werden. Wir möchten dazu beitragen, dass der Tourismus weiter gestärkt wird. Schleswig-Holstein soll weiter ein Spitzenland im Bereich des Tourismus sein. Den Platz 2 mindestens zu halten, ist mir ein wichtiges Anliegen.

Nicht nur Hoteliers und Gastronomen, sondern auch ihre Gäste sollen von einem niedrigeren Mehrwertsteuersatz für Beherbergungsleistungen profitieren. Ob diese Ermäßigung unmittelbar oder z.B. durch Qualitätsverbesserungen an die Gäste weiter gegeben wird, weiß ich nicht.

Die Steuermindereinnahmen durch die Einführung eines ermäßigten Mehrwertsteuersatzes von 7 % für Beherberungsleistungen ab 1. Januar 2010 betragen bei voller Jahreswirkung rund 950 Millionen Euro, von denen über 500 Millionen Euro der Bund trägt, rund 420 Millionen Euro die Länder und 19 Millionen die Kommunen. Ich gebe offen zu, dass man als Haushälter zweimal durchatmet, wenn man die finanziellen Dimensionen sieht. Aber die Koalition wollte bewusst mit dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz, das insgesamt Entlastungen von 8,5 Milliarden Euro für Familien (allein 4,6 Mrd. € durch Anhebung Kindergeld und Kinderfreibetrag) und Unternehmen bereit hält, ein Zeichen zur Stärkung der Wirtschaftskraft setzen und damit einen Impuls für mehr Wachstum geben.

Wir nehmen die Kritik an der bestehenden Mehrwertsteuersystematik sehr ernst. Im Koalitionsvertrag haben wir hierzu eine klare Festlegung getroffen: „Daneben gibt es Handlungsbedarf bei den ermäßigten Mehrwertsteuersätzen. Benachteiligungen gehören auf den Prüfstand. Aus diesem Grund wollen wir eine Kommission einsetzen, die sich mit … dem Katalog der ermäßigten Mehrwertsteuersätze befasst.“ Nun wollen wir zunächst einmal die Arbeiten und Ergebnisse dieser Kommission abwarten. Gerne werden wir Ihre Hinweise bei unserer weiteren Arbeit berücksichtigen.

Viele Grüße

Ihr Norbert Brackmann