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Norbert Barthle
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Frage von Rendy J. •

Frage an Norbert Barthle von Rendy J. bezüglich Gesundheit

Ich habe mir den Gesetzesentwurf: Entwurf eines Vierten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite angeschaut! Ich bin zutiefst beunruhigt, was da alles geplant und niedergeschrieben wurde!!

Dieser Satz auf Seite 6:§28b Absatz 10 Abschnitt (9) Die Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes), der Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes), der Freizügigkeit (Artikel 11 Absatz 1 des Grundgesetzes) und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Absatz 1 des Grundgesetzes) werden eingeschränkt und können auch durch Rechtsverordnungen nach Absatz 6 eingeschränkt werden.“ , beunruhigt mich doch sehr!

Wieso halten sie als Politik an die Inzidenz fest! Wieso soll die Bundesregierung auf Basis dieser Zahlen unserer aller Grundrechte einschränken? Wir Leben doch in einer Demokratie? Wieso sagen sie nicht öffentlich, das wir kein Personal für die Intensivpflege haben?! Denn Betten hätten wir genügen nur nicht das Personal. Warum lassen Sie das zu?! Was ist mit unseren Grundrechten für die doch so hart gekämpft wurden! Ich bin zutiefst beunruhigt über diese Politik! Ich bin ein besorgter Bürger und arbeite selbst in der Pflege.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Janke,

vielen Dank für Ihre eMail.

Deutschland steckt mitten in der dritten Welle der Corona-Pandemie. Die Zahl der Neuinfektionen steigt stetig. Den Kliniken, insbesondere den Intensivstationen, droht Überlastung. Und noch immer sterben viel zu viele Menschen. Deshalb hat die Koalition eine weitere Änderung des Infektionsschutzgesetzes auf den Weg gebracht, die ab einer 100er-Inzidenz in Landkreisen und kreisfreien Städten bundeseinheitliche Maßnahmen vorsieht – darunter Kontaktbeschränkungen, Ladenschließungen und nächtliche Ausgangsbeschränkungen.
Wir als CDU/CSU-Bundestagsfraktion haben – im Licht der Anhörung vom Freitag (https://www.bundestag.de/resource/blob/835240/40926a7065b52d8ea8bd3b86e275bd1d/1-154_16-04-2021_Protokoll-Viertes-BevSchG_nicht-lektorierte-Fassung-data.pdf) noch einige Anpassungen vorgenommen.

Die Sieben-Tage-Inzidenz ist nach wie vor der aussagekräftigste Wert über den Stand der Pandemie. Die Erkenntnisse der vergangenen 13 Monate zeigen: Dieser Wert erlaubt verlässliche Prognosen über die Pandemieentwicklung. Andere Werte wie der R-Wert – also die Ansteckungsrate – oder die Auslastung der Intensivstationen hängen mittelbar mit der Inzidenz zusammen. So folgt beispielsweise die Steigerung der Zahl der Intensivpatienten oder die Zahl der Todesfälle mit einer mehrwöchigen Verzögerung dem Anstieg der Neuinfektionen.
Die Sieben-Tage-Inzidenz ist zielgenau, weil sie tagesaktuelle Schwankungen, die auch zufallsbedingt sein können, ausgleicht. Sie ist außerdem für die Bürgerinnen und Bürger klar und nachvollziehbar und kann tagesaktuell und landkreisgenau auf der Homepage des Robert-Koch-Instituts nachgesehen werden. Insofern sorgt sie auch für Rechtssicherheit.

Mit freundlichen Grüßen nach Gmünd
Ihr Norbert Barthle