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Nina Stahr
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Heike L. •

Warum müssen wir bei der möglichen Öffnung von Online-Schulen von Ausnahmen sprechen?

Sehr geehrte Frau Stahr,

Sie haben mir freundlicherweise geantwortet , dass Sie weiterhin dafür seien, Online-Schulen für Kinder zu öffnen, die sie bräuchten. Auch Kinder mit schweren Fällen von Autismus könnten Ihrer Meinung nach dazu gehören. Somit könnte ihnen bessere Bildungsteilhabe ermöglicht werden. " Da stellt sich dann wiederum die Fragen, was genau schwere Fälle von Autismus sind und wer das genau feststellen soll.

Im Moment ist die Zugangsvoraussetzung für Ausnahmeteilhabe generelles Scheitern,halbwegs klar geregelt. Leider können aber viele autistische Kinder nach dem Scheitern kaum ihr Krönchen wieder richten und weitermachen. Das Scheitern ist final.

"Die Regel bleibt immer die Präsenzpflicht in der Schule vor Ort." Die Beweislast für den Bedarf bleibt dann Ihrer Meinung nach weiter bei den Betroffenen, die sich als defizitär outen müssen.

Deshalb dann die Frage, warum wir bei der möglichen Öffnung von Online-Schulen von Ausnahmen sprechen müssen?
Danke.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau L.

haben Sie besten Dank für Ihre Nachfrage. Ich bin der festen Überzeugung, dass die Präsenzpflicht in der Schule aus guten Gründen der Regelfall ist und weiter sein muss. Eine Lockerung der Schul- oder Präsenzpflicht würde der generellen Heimbeschulung Tür und Tor öffnen, was aus diversen Gründen vermieden werden sollte; unter anderem, weil Bildungsgerechtigkeit nicht funktionieren kann, wenn wir uns auf einen Weg der Privatisierung von Bildung begeben. Stattdessen sollten wir unser Möglichstes dafür tun, Schulen ausnahmslos so zu gestalten, dass sie von allen Kindern besucht werden können. Beispielsweise brauchen viele Kinder mit Autismus “nur” eine ruhigere Lernumgebung, frühere Ansagen von Phasenwechseln oder ähnliches. Hier muss das Recht auf Inklusion umgesetzt werden, so dass gut geschulte Lehrkräfte die Möglichkeit haben, auf die besonderen Bedürfnisse dieser Kinder einzugehen, ohne dass eine Diagnose vorliegen und nachgewiesen werden muss - allerdings nur, wenn die Rahmenbedingungen wie z.B. kleinere Klassen und ausreichend Zeit zur Betreuung gegeben sind. Dafür braucht es insbesondere Fortbildungen für Lehrkräfte. Andere Kinder hingegen haben Formen von Autismus, die sie so sehr einschränken, dass ein Besuch der Regelschule nicht möglich ist. Hier liegt aber in der Regel ohnehin eine Diagnose vor, so dass der Nachweis nicht besonders kompliziert sein sollte. Mein Ziel ist natürlich, dass diejenigen Kinder, die eine Online-Schule brauchen, diese auch möglichst niedrigschwellig in Anspruch nehmen können. 

Ich setze mich unbedingt weiterhin für die Schaffung bzw. Öffnung von Online-Schulen für Kinder ein, die sie wirklich brauchen.

Herzliche Grüße

Nina Stahr