Kann die kassenfinanzierte ambulante Psychotherapie noch gerettet werden?
Sehr geehrte Frau Dr. Scheer,
ich bin Psychologischer Psychotherapeut, habe eine KV Praxis und wohne in Ihrem Wahlkreis (Aumühle). Kürzlich wurden die Honorare der Psychotherapeut:innen um 4,5% gekürzt, obwohl die Kosten steigen. Jetzt droht uns mit der geplanten Reform auch noch die Budgetierung und die KVen und Berufsverbände befürchten Verluste von 20-30% für die Praxen. Wir haben jetzt schon eine massive Unterversorgung, die sich noch deutlich verstärken wird, soltle diese Regelung in Kraft treten. Zudem weiß ich ganz persönlich nicht, wie ich finanzielle Einbußen in Höhe von 30% langfristig überstehen und kompensieren soll. Im aktuellen Koalitionsvertrag wurde eine Stärkung der psychotherapeutischen Versorgung beschlossen. Ich weiß, dass dies der SPD zu verdanken ist. Ich weiß auch, dass gespart werden muss, aber das geht auch anders. Zudem zeigen Studien, dass ambulante Psychotherapie Geld spart (jeder Euro, 2 bis 4 an Folgekosten).
Mit freundlichen Grüßen
C. R.
Sehr geehrter Herr R.,
vielen Dank für Ihre Zuschrift. Ich stimme Ihnen zu, dass es im Ergebnis gelingen muss, die Versorgung zu stärken — wie im Koalitionsvertrag verankert. Entwicklungen, die dies gefährden, bedürfen der Korrektur.
Die psychotherapeutische Versorgung steht seit Jahren vor großen Herausforderungen. Ein steigender Behandlungsbedarf trifft auf ein begrenztes Angebot an Therapieplätzen. Die langen Wartezeiten für Patientinnen und Patienten sind deshalb nicht akzeptabel.
Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz wird die Vergütung der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten künftig – wie bei anderen Facharztgruppen – in die morbiditätsorientierte Gesamtvergütung (MGV) einbezogen. Ziel ist es, die Vergütung stärker am tatsächlichen Versorgungsbedarf der Patientinnen und Patienten auszurichten.
Der SPD-Bundestagsfraktion ist dabei wichtig, dass dieser Systemwechsel nicht zulasten der Versorgung oder der Praxen erfolgt. Deshalb hat die SPD-Fraktion im parlamentarischen Verfahren deutliche Verbesserungen für den Übergang durchgesetzt. Laufende Behandlungen sollen ohne Unterbrechung fortgeführt werden können. Zudem bleibt die extrabudgetäre Vergütung für besonders vulnerable Patientengruppen erhalten. Darüber hinaus wird die gemeinsame Selbstverwaltung beauftragt festzulegen, welche besonders dringenden oder komplexen Behandlungsfälle auch künftig prioritär aufgenommen und weiterhin extrabudgetär vergütet werden.
Die dafür notwendigen gesetzlichen Regelungen werden unmittelbar nach der Sommerpause in einem gesonderten Gesetzgebungsverfahren beschlossen und sollen zeitgleich mit dem Inkrafttreten der neuen Vergütungssystematik zum 1. Januar 2027 wirksam werden.
Darüber hinaus wird die Bedarfsplanung in der Psychotherapie weiterentwickelt, um sie besser an den tatsächlichen Versorgungsbedarf anzupassen. Das Ziel der SPD-Fraktion ist eine bessere Patientensteuerung, kürzere Wartezeiten und ein schnellerer Zugang zu einer passenden psychotherapeutischen Behandlung.
Unser Ziel ist eine Vergütung, die den tatsächlichen Versorgungsbedarf angemessen abbildet und gleichzeitig eine qualitativ hochwertige psychotherapeutische Versorgung dauerhaft sichert. Entscheidend ist, dass Patientinnen und Patienten auch künftig zeitnah Zugang zu einer guten Behandlung erhalten und Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten hierfür verlässliche und angemessene Rahmenbedingungen vorfinden.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Nina Scheer, MdB

