
(...) Lebt das Kind mit beiden Eltern zusammen, können diese bestimmen, wer von ihnen das Kindergeld erhalten soll. Sofern ein Elternteil seinem Kind keinen Unterhalt leistet, kann die Familienkasse das auf dieses Kind entfallende Kindergeld auf Verlangen an diejenige Person auszahlen (abzweigen), die dem Kind tatsächlich Unterhalt gewährt. Eine Abzweigung ist außerdem möglich, wenn das unterhaltspflichtige Elternteil seiner Verpflichtung mit einem geringeren Betrag als dem anteiligen Kindergeld nachkommt. (...)