Wie positionieren Sie sich zur EU-CSA-Verordnung („Chatkontrolle“)? Unterstützen Sie Detection Orders/Client-Scanning trotz E2EE? Welche Linie vertreten Sie für BW im Bundesrat?
Sehr geehrte Frau Razavi,die geplante EU-CSA-Verordnung („Chatkontrolle“) sieht sog. Detection Orders vor, ggf. auch bei Ende-zu-Ende-Verschlüsselung (Client-Side-Scanning). Kritiken: Eingriff in Art. 10 GG (Fernmeldegeheimnis) sowie Art. 7/8 GRCh, anlasslose Massenscans, hohe False-Positive-Raten, Umgehung von E2EE, Risiken für Berufsgeheimnisträger (Anwälte, Ärzte, Presse), chilling effects.1. Bitte um klare Position mit Ja/Nein zu:
2. Detection Orders/Client-Scanning trotz E2EE.
3. Anlasslose Scans privater Kommunikation.
4. KI/Hash-Scans von Bildern/Chats; Altersprüfpflichten für Messenger.
5. Bundesratslinie von Baden-Württemberg und Ihr Einsatz dafür.
6. Alternativen (gezielte Strafverfolgung, konsequente Lösch-/Meldepflichten, Ausstattung der Ermittler).Rechtsmaßstab: Verhältnismäßigkeit, Zweckbindung, Datensparsamkeit, „ultima ratio“.
Falls Ablehnung: Welche Änderungen an der CSA-VO wären für Sie zustimmungsfähig?Vorab vielen Dank für Ihre Antwort und Ihre Einordnung.