Hallo Frau Bauer, das SBG enthält ein Offenbarungsverbot, dass selbst vom Deutschen Juristinnenverband als unzureichend und lückenhaft kritisiert wird. Wie wollen Sie hier konkret korrigierend wirken?
Sehr geehrte Frau. W.
das Offenbarungsverbot hat innerhalb des parlamentarischen Gesetzgebungsprozesses einige Korrekturen erfahren. Die entsprechenden Bestimmungen können sie ab Seite 54 aus der angehängten Begründung der Beschlussempfehlung des Selbstbestimmungsgesetzes (Drucksache 20/9049) entnehmen.

