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Frage von Axel H. •

Frage an Natalie Hochheim von Axel H. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie

Einen schönen guten Tag Frau Hochheim,

ich habe eine Frage zu Ihrem Abstimmungsverhalten.

Sie sagten in einer Antwort vom 28.06.06
"Unsere Positionen zu allen politischen Themen werden in den Fraktionssitzungen gemeinschaftlich diskutiert und abgestimmt"

In wie weit sind Sie in Ihrem Abstimmungsverhalten durch so etwas wie Fraktionsdisziplin gebunden?
Wenn Sie trotz ausführlicher Dikussion in Ihrer Fraktion meinen, eine fraktionsinterne Entscheidung über ein gemeinschaftliches Abstimmungsverhalten nicht für sich akzeptieren zu können, würden Sie dann abweichen Abstimmen?
Mit allen Konsequenzen die ein "Querdenker" in Kauf nehmen muss?

Mit freundlichen Grüßen

Axel Holm

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Holm,

wie Sie sicher wissen, besagt Artikel 38 unseres Grundgesetzes, dass Abgeordnete Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen sind. Von daher ist es für mich keine Frage, dass ich eine Entscheidung, die nicht mit meinem Gewissen in Einklang steht, nicht mit tragen würde.

In der Praxis ist es so, dass die Fraktion vorher und intern über eine Entscheidung ausführlich diskutiert und dabei fast immer einen Beschluss fasst, der von allen Fraktionsmitgliedern mitgetragen und unterstützt wird.

Dieses Ergebnis einer demokratischen Willensbildung wird häufig als „Fraktionsdisziplin“ oder „Fraktionssolidarität“ tituliert. Für diese Fraktionssolidarität gibt es auch gute Gründe. So wäre ohne sie die Arbeitsfähigkeit einer Regierung bzw. des Senats eingeschränkt. Und auch die Wähler erwarten von „ihrer“ Partei eindeutige Signale in Form einheitlicher Abstimmungen.

Zudem ist es für einen Abgeordneten sehr schwer wenn nicht unmöglich, sich bei der Vielfalt der politischen Fachthemen überall gleich hohe Sachkenntnis anzueignen. Zumal den Beschlüssen die umfangreiche inhaltliche Arbeit in den jeweiligen Fachausschüssen, in denen ja jeweils nur ein Teil der Abgeordneten vertreten ist, vorangeht.

Deshalb ist es in allen Fraktionen üblich, dass Abgeordnete, die in einem bestimmten Themengebiet nicht über alle Einzelheiten und Details vollständig im Bilde sind, sich der gebildeten Fraktionsmeinung anschließen. So wird auch dem deutschen Demokratieverständnis, das auf Kompromissen basiert, Rechnung getragen.

Mit freundlichen Grüßen
Natalie Hochheim