
(...) Die EU hat gemäß dem Subsidiaritätsprinzip keine Kompetenz, in die Regelungen auf nationaler Ebene zum Beamtentum (und somit auch deren Streikrecht) einzugreifen. In Deutschland haben wir in der Vergangenheit und entsprechend unserer Vorstellungen eines funktionierenden und effektiven Staates die Entscheidung getroffen, den Beamten kein Beamteneikrecht einzuräumen, auch wenn dies in anderen EU-Ländern und auch für EU-Beamte der Fall ist. (...)