(...) Zunächst ist festzuhalten, dass die Richtlinie nur für künftige oder zu erneuernde Konzessionen gilt. Laufende Konzessionen sind nicht betroffen. Außerdem gelten die Vorschriften nach Beschluss des Binnenmarktausschusses nur für Dienstleistungskonzessionen mit einem Gesamtwert von 8 Millionen Euro oder mehr (statt 5 Millionen, wie von der Kommission vorgeschlagen). (...)
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