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Muhterem Aras
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Patrick A. •

Gibt es eine Gesetzesintiative der Grünen im Bund, die den Export von Verpackungsmüll (Plastikmüll) über die verschiedenen Dualen Systeme ins Ausland unterbindet?

Sehr geehrte Frau Aras,
Ich möchte noch einmal auf meine Frage von vor über 2 Jahren und Ihre sehr informative Antwort zum Thema Plastikmüllentsorgung um Ausland und Duales System zurückkommen. Damals haben Sie darauf hingewiesen, dass vor allem die Bundesregierung in der Verantwortung stünde. Nun sind glücklicherweise die Grünen an der Bundesregierung beteiligt. Daher meine Frage, ob es inzwischen eine Bundesinitiative gibt, die den Export von Plastikmüll über die verschiedenen Dualen Systeme ins Ausland unterbindet?
Wir möchten nur sicherstellen, dass unsere Verpackungsreste, die wir dem Dualen System zuführen, nicht im Meer oder auf Müllhalden im Ausland landen. Können Sie das Thema mal bei Ihren Kollegen im Bund ansprechen? Wer, bzw. welches Ministerium wäre dafür zuständig?

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr A.,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Mein Büro hat sich mit Ihrem Anliegen an das Umweltministerium gewendet. Im Folgenden finden Sie deren Antwort:

"In Deutschland organisieren die Dualen Systeme die bundesweite Sammlung, Sortierung und Verwertung von Verkaufsverpackungen für den Handel und (teilweise) die Industrie. Diese zahlen,  je nach Menge und Verpackungsmaterial ein Beteiligungs- bzw. Lizenzentgelt an das jeweilige duale System mit dem sie zusammenarbeiten. Dafür übernimmt das Duale System die Verantwortung dafür, dass die gesetzlich vorgegebenen Verwertungsquoten nach Verpackungsgesetz erfüllt werden.

Über den Handel gelangen Verpackungen zum Verbraucher, der beim Kauf die Entsorgung und Verwertung dieser Verpackungen mitbezahlt. Die Dualen Systeme beauftragen kommunale oder private Entsorgungsunternehmen mit der Sammlung der Verkaufsverpackungen. Dazu stehen bei Kunststoffverpackungen entweder gelbe Säcke oder eine gelbe Tonnen zur Verfügung. Die so gesammelten Verkaufsverpackungen (Wertstoffe) werden zu Sortier- und Aufbereitungsanlagen gebracht, wo sie je nach Materialart getrennt einer entsprechenden Verwertungsanlage zugeführt werden.

Es handelt sich bei den Verpackungsabfällen also um kostbare Wertstoffe, deren Recycling und damit Wiederverwendung hilft, Ressourcen einzusparen. Insbesondere Kunststoffverpackungen helfen als Sekundärrohstoff wertvolles Erdöl und Co2 einzusparen.

Des weiteren sind die Dualen Systeme verpflichtet, jährlich durch einen Mengenstromnachweis die Erfüllung der Sammel- und Verwertungsvorgaben gemäß dem Verpackungsgesetz nachzuweisen. Darüber lassen sich die "Wege des Kunststoffabfalls" sehr gut nachverfolgen. Einen generellen Export von Plastikmüll über die Dualen Systeme ins Ausland, wie Sie ihn beschreiben, gibt es nicht. Es gibt einzelne Anlagen im Ausland, die allerdings von deutschen Sachverständigen vorher zertifiziert werden, die Abfälle aufarbeiten dürfen. Man kann wie in Deutschland auch, allerdings nie komplett vorher ausschließen, dass es aufgrund von illegalen Machenschaften oder innerstaatlichen Vollzugsdefiziten dort zu illegalen Entsorgungen kommt, aber wir sind uns recht sicher, dass dies in diesem Bereich die absolute Ausnahme ist. Es ist nach aktuellem eindeutig nicht zulässig, Abfälle ins Ausland zu verbringen, um diese dort ins Meer zu kippen oder auf illegalen Deponien abzulagern.

Allerdings sind Abfälle jedweder Art wie jedes Wirtschaftsgut grundsätzlich frei handelbar, sowohl innerhalb der EU als auch - unter strengeren Regelungen - weltweit. Bei einem Export aus Deutschland ins Ausland sind die Regelungen der EU-Verordnung Nr. 1013/2006 über die Verbringung von Abfällen (VVA) und die jeweiligen Importregelungen des Empfängerstaates zu beachten. Je nachdem, um welche Art von Abfall es sich handelt und wohin und mit welchem Zweck dieser verbracht werden soll, gelten unterschiedliche rechtliche Voraussetzungen, entweder eine behördliche Vorabgenehmigung für den Export (Notifizierung) oder ein Verfahren der allgemeinen Informationspflichten ohne Behördenbeteiligung.

Diese Regeln gelten auch für Kunststoffabfälle, die über die Dualen Systeme gesammelt werden. Bei diesen Kunststoffabfällen handelt es sich meist um solche, die keiner behördlichen Vorabgenehmigung bedürfen. Eine Erfassung dieser Transporte durch die Abfallrechtsbehörden erfolgt daher auch nicht. Die Abfallverbringungsverordnung wird allerdings derzeit durch die Europäische Kommission überarbeitet. Ein Ziel der Überarbeitung besteht darin, die illegale Verbringung von Abfällen noch wirksamer zu bekämpfen. Dieses Ziel wird auch von Baden-Württemberg unterstützt. Die Verhandlungen zur Novelle führt der Bund und dort das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz. Die Kolleginnen und Kollegen dort werden auch politisch von ihrer Hausspitze darin unterstützt – die Regeln möglichst wirksam zu gestalten, da haben wir keinerlei Zweifel. Sie lassen sich genausowenig wie wir von der extrem komplexen Materie abschrecken."

Mit freundlichen Grüßen!

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