(...) Allerdings möchte ich betonen, dass die Pauschale ja nicht zum Privatgebrauch der Abgeordneten bestimmt ist, sondern der Amtsausstattung dient. Wofür sie im Einzelnen ausgegeben werden darf, wurde in § 12 des Abgeordnetengesetzes geregelt, siehe hier: http://www.gesetze-im-internet.de/abgg/__12.html (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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