(...) Die neuen Vorschriften, so Kommissar Tonio Borg, sollen die Vielfalt des Pflanzenbausektors in Europa erhalten und der Handel mit den daraus gewonnenen Erzeugnissen fördern. Dabei ist der Einsatz von Saatgut zu privaten Zwecken ausdrücklich von den EU-Regelungen ausgenommen. Die Regeln betreffen also ausschließlich professionelle Akteure, die pflanzliches Saatgut erzeugen, also zum Beispiel große Saatguthersteller, Landwirte oder Gartenbaubetriebe. (...)
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Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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