(...) Die Zulässigkeit der Beschneidung muss deshalb geklärt werden, weil dazu ein Urteil des Landgerichtes Köln erfolgt ist, das eine Beschneidung als rechtswidrige Körperverletzung gewertet hat. Da eine abschließende juristische Bewertung durch das Bundesverfassungsgericht in absehbarer Zeit nicht erfolgen können wird, ist es auch daher Aufgabe des Gesetzgebers, zu entscheiden, ob die Beschneidung von Jungen trotz verständlicher Einwände mit dem Kindeswohl vereinbar ist. (...)
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