(...) Falls die EU-Kommission dem Rat vorschlagen wird, CETA vorläufig anzuwenden, wäre dies kein Novum. Die vorläufige Anwendung völkerrechtlicher Verträge der EU ist im EU-Verfassungsrecht vor-gesehen und entspricht der üblichen, langjährigen Praxis bei EU-Freihandelsabkommen. (...)
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