Antwort 19.09.2021 von Michael Wassmann Die PARTEI
Wie in Artikel 15 GG bestimmt, soll die Überführung in Gemeineigentum durch ein Gesetz erfolgen, in dem Art und Ausmaß der Entschädigung geregelt werden.

© 2021 Michael Wassmann
Wie in Artikel 15 GG bestimmt, soll die Überführung in Gemeineigentum durch ein Gesetz erfolgen, in dem Art und Ausmaß der Entschädigung geregelt werden.