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Michael von Abercron
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Frage von Alexander H. •

Frage an Michael von Abercron von Alexander H. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Dr. von Abercron,

am heutigen 14. November 2019 wird der Bundestag über das Masernschutzgesetz abstimmen. In diesem steht u.a., dass die angestiegenen Fallzahlen von Masern auf fortschreitende Impfmüdigkeit zurückzuführen seien. Beides entspricht aber nach meiner Kenntnis für Deutschland nicht der Wahrheit: Weder gibt es mehr Masernfälle, noch gibt es eine Impfmüdigkeit. Beide Zahlen sind beim Robert-Koch-Institut (RKI) einfach zu recherchieren. Des Weiteren könnte meiner Kenntnis nach Deutschland bereits den Status "Masern eliminiert" bekommen, würden die Gesundheitsämter die verlangten Formalien der WHO erfüllen. Masern zu eliminieren ist ja das erklärte Ziel des Gesetzes. In der Begründung der Gesetzesvorlage sind also nach meinem Kenntnisstand mindestens zwei Fehler und das Ziel, das mit dem Gesetz erreicht werden soll, könnte bereits erreicht sein.

Konkret bitte ich um Antwort auf folgende Fragen: Nennen Sie mir bitte offizielle Quellen, die diese Tendenzen - Masernfälle steigen und Impfquote sinkt - in der Begründung der Gesetzesvorlage bestätigen? Haben Sie diese Zahlen selber recherchiert oder verlassen Sie sich dabei auf die Expertise Ihrer Fachkollegen? Wurden Ihnen von Ihren Fachkollegen Quellen für diese Behauptungen in der Begründung genannt? Werden Sie danach fragen und sie ggf. überprüfen? Ist Ihnen bekannt, dass Deutschland bereits den Status "Masern eliminiert" bekommen könnte, würden die entsprechenden Formalien erfüllt? Haben Sie dazu Recherchen angestellt? Werden Sie nach meiner Anfrage hier eigene Recherchen anstellen und die Sinnhaftigkeit des Gesetzes prüfen?

Ich danke Ihnen für eine Antwort.

Mit freundlichen Grüßen
A. H.

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Sehr geehrter Herr H.,

vielen Dank für Ihre Nachricht, in der Sie Ihre Besorgnis über die Rechtmäßigkeit des geplanten Gesetzes zu einer Masernimpfpflicht ausdrücken.

Der mittelbare Eingriff in das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit durch die Einführung einer Impfpflicht ist durch die damit verfolgten öffentlichen Ziele des Gesundheitsschutzes gerechtfertigt.

Auch wird durch den mit einer Impfpflicht einhergehenden Eingriff in das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit der Wesensgehalt des Grundrechts nicht angetastet, da die Zielsetzung eines solchen Eingriffes gerade die Erhaltung der Unversehrtheit ist.

Am 23. Oktober 2019 bestätigten die Sachverständigen bei der öffentlichen Anhörung des Gesetzes zur Einführung einer Masernimpfpflicht die Verfassungskonformität. Das Gesetz ist verhältnismäßig und diese Verhältnismäßigkeit rechtfertige

den Eingriff in die körperliche Unversehrtheit. Dieses Ergebnis resultiert aus folgenden Punkten:

1. Der Gesetzgeber verfolgt einen legitimen Zweck

2. mit einem legitimen Mittel

3. welches geeignet,

4. erforderlich und

5. angemessen zur Zweckerreichung ist.

Bei einer schwerwiegenden Erkrankung wie Masern bedeutet eine niedrige Impfquote ein hohes Gesundheitsrisiko. Um die so wichtige sogenannte Gemeinschaftsimmunität zu gewährleisten, müssen mindestens 95 Prozent in der Bevölkerung

über einen entsprechenden Impfschutz verfügen. Die Quoten der Erwachsenen liegen bei der Masernimpfung jedoch unter den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Auch steigt die Infektionsrate rasant an - die WHO

verzeichnete in den letzten Jahren weltweit eine Verdopplung der Infektionen, in Europa sogar eine Verdreifachung (vgl. https://www.who.int/immunization/monitoring_surveillance/data/gs_eurprofile.pdf?ua=1&ua=1). Weitere Quellen:

Ärzteblatt: „Masernimpfung verbesserte in Langzeitstudien körperliche und kognitive Entwicklung in ärmeren Ländern“ und http://scienceblogs.de/gesundheits-check/2013/12/07/impfkritik-2-0-ist-die-masernimpfung-bevoelkerungsmedizinisch-ueberfluessig/.

Darüber hinaus verweise ich auf den engen E-Mailverkehr mit Ihnen über meine Bundestags-E-Mail-Adresse.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Michael von Abercron