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Michael Neumann
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Frage von Gerhard R. •

Frage an Michael Neumann von Gerhard R. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Neumann,

laut Hamburger Abendblatt vom 13.8.05 liegt der Entwurf für den Staatskirchenvertrag vor und peilen beide Seiten den September für eine Vertragsunterzeichnung an.

Werden die Fraktionen nicht genug Zeit für ihre Prüfung haben?
Wird es keine Ausschussberatung geben?
Wird vor der Abstimmung nicht feststehen,
in welcher Höhe der Haushalt durch neue Ausgaben belastet und wie das dauerhaft finanziert wird?

Ein Antrag auf Prüfung durch den Rechnungshof würde nicht nur dem offensichtlichen Prüfungsbedarf entsprechen sondern auch den Fraktionen einen Zeitgewinn bringen. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass ein Fünftel der Bürgerschaftsangehörigen den erforderlichen Antrag stellt?

Freundliche Grüße
Gerhard Reth

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Antwort von
SPD

Guten Morgen Herr Reth,
meine Kollegin Frau Hilgers hat Ihnen ja bereits geantwortet.
Grundsätzlich kommt es in den letzten Monaten und Jahren immer häufiger dazu, dass die Bürgerschaft eine, aus meiner Sicht, zu kurze Zeit zur Beratung von Senatsvorlagen eingeräumt wird. Hier "entmannt" sich jedoch das Parlament, respektive die CDU-Mehrheit, selbst, da nicht der CDU-Senat die Beratungsabläufe bestimmt, sondern die Bürgerschaftsmehrheit, sprich die CDU. Wir werden auf eine ausreichende Beratung bestehen.
Erlauben Sie mir jedoch einen nicht bös gemeinten Hinweis: Ich bin ein großer Fan von Abgeordnetenwatch.de, man sollte als Interessengruppe jedoch bedenken, dass durch die übergebührliche Nutzung einem guten und richtigen Ansinnen auch schaden kann... ;o)
Haben Sie doch auch ein wenig Vertrauen, dass wir unseren "Job" machen. Alle Beratungen sind jederzeit öffentlich, die Protokolle ebenfalls. Und akzeptieren Sie das Ergebnis dieser Beratungen. Das muss ich auch, auch wenn es leider häufig nicht meiner politischen Überzeugung entspricht... Hängt ja vielleicht auch mit dem Ergebnis der letzten Bürgschatswahl 2004 zusammen. Wir haben verloren. Ohne, dass ich weiß, wie der Staatsvertrag, geschweige denn das Ergebnis der Beratungen der Bürgerschaft aussieht.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Michael Neumann.