(...) Die Trägerin eines Volksbegehrens ist ja keineswegs der Souverän. Der Souverän istDer Souverän ist das Volk Abstimmung geht. Die Trägerin eines Volksbegehrens ist vielmehr eine Vereinigung, die dafür streitet, dass ein bestimmtes Anliegen dem Souverän zur abstimmung vorgetragen wird. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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