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Michael Meister
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Frage von Friedrich E. •

Frage an Michael Meister von Friedrich E. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Dr. Meister

zur Arbeitlosigkeit in unserm Land. Wenn ich allein nur in Lampertheim über die Felder gehe, sehe ich hunderte ausländische Arbeiter auf den Feldern arbeiten. Es paßt doch nicht zusammen bei 5 Millionen Arbeitlosen in Deutschland hier nicht einzugreifen. Woran liegt es, daß die vielen ungelernten jugendlichen Erwachsene hier nicht beschäftigt werden. Wird hier die CDU in zukünftiger Regierungsverantwortung Abhilfe schaffen?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Essigke,

vielen Dank für Ihre Email vom 13. August 2005 zum Thema Arbeit. Die
Bilanz rot-grüner Wirtschafts- und Finanzpolitik sieht verheerend aus:
Jeden Tag gehen 1000 sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze
verloren, alle 15 Minuten macht eine Firma pleite, jede Minute entstehen
6 Mio. Euro Staatsschulden. Das größte Problem ist ohne Zweifel die
Massenarbeitslosigkeit. Für die Union hat daher Vorfahrt, was neue
Arbeitsplätze bringt oder vorhandene Arbeitsplätze sichert. Jede
Maßnahme muss sich daran messen lassen, zumal gerade auch die
Schwächsten in unserer Gesellschaft am stärksten unter dem ungebremsten
Arbeitsplatzabbau zu leiden haben.

Den vielen Menschen in unserem Land, die ohne Arbeit dastehen, muss sich
endlich wieder eine Perspektive bieten. Damit wieder mehr Beschäftigung
in Deutschland – vor allem im ersten Arbeitsmarkt - entstehen kann, ist
ein ganzes Bündel von Maßnahmen notwendig: So setzen sich CDU/CSU u.a.
für ein Kombi-Lohn-Modell ein, das sowohl die Aufnahme einfacher
Arbeiten durch eine ausgewogene Kombination aus Arbeitslohn und
Sozialleistung lohnend macht, als auch die Betriebe in die Lage
versetzt, zusätzliche Arbeitsplätze für einfache Tätigkeiten neu zu
schaffen.

Die Union wird ferner die Umsetzung von Hartz IV optimieren. Vor allem
werden wir die Organisationsstruktur überprüfen und allen Kommunen die
Option einräumen, diese Aufgabe wahrzunehmen. Darüber hinaus plant die
Union, für die Länder Experimentierklauseln zu schaffen, damit regionale
Gegebenheiten besser berücksichtigt werden können.

In Ihrer Email sprechen Sie explizit die vielen ungelernten jungen
Erwachsenen an. Gerade mit Blick auf diesen Personenkreis ist es
wichtig, zu einer deutlichen Verbesserung der Qualifikation durch
entsprechende Bildungs- bzw. Weiterbildungsangebote zu kommen. Eine
erstklassige Bildung erhöht die Chancen auf dem Arbeitsmarkt um ein
Vielfaches.

Da Sie in Ihrer Email das Stichwort „ausländische Arbeiter“ erwähnen,
möchte ich zum Schluss noch kurz auf die Übergangsfristen zur sog.
Arbeitnehmerfreizügigkeit eingehen. Wer aus einem EU-Beitrittsstaat
kommt, braucht auch nach dem 1. Mai 2004 eine Genehmigung, wenn er in
einem „alten“ EU-Staat arbeiten will. Für maximal sieben Jahre (2 plus 3
plus 2-Regelung) können die „alten“ EU-Mitgliedsstaaten den Zugang zu
ihren Arbeitsmärkten für Arbeitnehmer aus den Beitrittsstaaten
beschränken. Deutschland macht von dieser Möglichkeit zur Abschottung
des Arbeitsmarktes für mindestens fünf Jahre Gebrauch.

Für Saisonarbeitnehmer gilt im Übrigen folgendes: Arbeitgeber der Land-
und Forstwirtschaft sowie des Obst- und Gemüseanbaus können ebenso wie
das Hotel- und Gaststättengewerbe ausländische Saisonarbeitnehmer
beschäftigen. Voraussetzung ist allerdings, dass keine bevorrechtigten
Arbeitnehmer zur Verfügung stehen und die Arbeitskräfte auf der
Grundlage einer Absprache mit der Arbeitsverwaltung des Herkunftslandes
vermittelt wurden.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Michael Meister, MdB

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