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Michael Link
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Frage von Werner M. •

Wahlrechtsreform zur Verkleinerung des Bundestages: Was hat Sie dazu veralasst, einem solchen Gesetz zuzustimmen, welches den Parteien mehr statt weniger Einfluss einräumt?

Sehr geehrter Herr Liink,
laut GG, Artikel 21 "Die Parteien wirken bei der politischen Willensildung des Volkes mit."
Haben Sie nicht bemerkt, wie die Parteien schon dabei sind diese Willensbildung zu diktieren? Mit dem von Ihnen unterstützten Gesetz wird das noch schlimmer werden. Ich kann darin rein gar keinen gesellschaftspolitischen Weitblick erkennen. Die Demokratie-Verdrossenheit wird leider stark ansteigen. Können Sie das mit Ihrem Gewissen vereinbaren?
Mit freundlichen Grüßen
W. M.

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Antwort von
FDP

Sehr geehrte Frau M. / Sehr geehrter Herr M.,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Unsere Parteienlandschaft ist das Ergebnis der politischen Willensbildung unserer Bürgerinnen und Bürger. Als Freie Demokraten leben wir für den sachlichen Diskurs und politischen Streit mit allen demokratischen Parteien. Nur so können wir im Parlament unsere pluralistische Gesellschaft abbilden und gemeinsam an Konsenslösungen arbeiten.

Die Verkleinerung des Bundestages ist lange überfällig gewesen. Deutschland hat aktuell das größte demokratische Parlament der Welt. Dank unserer Reform sorgen wir für eine verlässliche und dauerhafte Verkleinerung des XXL-Bundestages um über hundert Sitze. Von aktuell 736 Sitze auf zukünftig 630. Damit steht die Größe des Bundetages vor einer Wahl fest und wird vorhersehbar. Im Gegensatz zu den Vorschlägen der CSU, verlieren mit der Reform alle Fraktionen proportional gleich viele Sitze, womit wir eine tragfähige, faire und demokratische Lösung geschaffen haben.

Seit Jahren gibt es den Regierungsauftrag, ein immer größeres Anwachsen des Bundestages zu verhindern, doch die Unionsfraktion hatte eine Wahlrechtsreform jahrelang blockiert. Die Ampel-Koalition ist diesem Gesellschaftsauftrag mit ihrem Vorschlag jetzt nachgekommen. Dafür hat sich die FDP-Fraktion lange eingesetzt, denn nach unserem Verständnis ist ein schlankerer Staat und eine sich selbst reformierende Politik ein Ausdruck von Modernisierung und Funktionsfähigkeit. Die Wahlrechtsreform zeigt, dass wir die Modernisierung Deutschlands ernst nehmen und auch vor der eigenen Haustür keinen Halt machen.

Zudem behalten wir unsere 299 Wahlkreise unverändert bei. Die direkte Wahl eines Abgeordneten, der auf die lokalen Gegebenheiten unserer Bürgerinnen und Bürger am besten eingehen kann, bleibt damit weiterhin möglich und wichtig. Der Einzug von Parteien, die unter der 5%-Hürde liegen, aber drei Direktmandate gewonnen haben, wurde von Verfassungsrechtlern regelmäßig kritisiert. Dies berücksichtigen wir mit unserer Reform ebenfalls.

Die Möglichkeit, unabhängig von einer Partei zur Wahl anzutreten, bleibt ebenfalls bestehen. Parteiunabhängige Bewerber und Bewerberinnen erhalten das Wahlkreismandat schon dann, wenn sie eine relative Mehrheit der Erststimmen erhalten haben, da eine Zweistimmendeckung für sie systematisch nicht möglich ist.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meinen Ausführungen weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Link

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