Setzen Sie sich dafür ein, dass die Bundesregierung gegen die EU-Verordnung zur Chatkontrolle stimmt?
In den kommenden Tagen wird der EU-Rat über eine Verordnung abstimmen, die umgangssprachlich als Chatkontrolle bezeichnet wird. Ziel der Verordnung soll es sein, Kinder vor sexuellem Missbrauch zu schützen. Hierfür sollen Anbieter von Kommunikationsdiensten dazu verpflichtet werden, private Kommunikation automatisch nach möglichen Darstellungen von Kindesmissbrauch zu durchsuchen und verdächtige Inhalte an die Behörden zu melden.
Das wäre ein enormer Eingriff in die Privatsphäre der gesamten Bevölkerung. Gleichzeitig wäre der praktische Nutzen für die Strafverfolgung gering. Zahlreiche Juristen und Wissenschaftler haben sich gegen den Entwurf ausgesprochen und selbst der Deutsche Kinderschutzbund ist der Ansicht, dass diese Maßnahme "weder verhältnismäßig noch zielführend" ist.
Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die Bundesregierung die Chatkontrolle im EU-Rat ablehnt?
Sehr geehrter Herr W.,
vielen Dank für Ihr Schreiben und Ihr Engagement für den Schutz privater Kommunikation.
Unsere Position ist klar: Mit der CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird es keine anlasslose Kontrolle digitaler Kommunikation geben.
Ich nehme die Sorge vor Eingriffen in private Kommunikation sehr ernst. Verlässliche Vertraulichkeit ist eine Grundlage unserer Freiheitsrechte und Voraussetzung dafür, dass Menschen und Unternehmen dem digitalen Raum vertrauen können. Zugleich ist es richtig und notwendig, dass Europa entschlossen gegen sexualisierte Gewalt an Kindern vorgeht. Denn ein gemeinsamer europäischer Rechtsrahmen ermöglicht es, Opfer besser zu schützen, Täter zu verfolgen und illegales Material schneller aus dem Netz zu entfernen. Es ist gut, dass die Europäische Union nun hier tätig werden will.
Die Beratungen dazu finden in Europa derzeit zwischen Rat, Kommission und Parlament statt. Eine Entscheidung liegt derzeit nicht beim Deutschen Bundestag, sondern im europäischen Gesetzgebungsverfahren. Ich bin überzeugt, dass die Bundesregierung in den laufenden Verhandlungen eine gute gemeinsame Linie vertritt, die den Kinderschutz unter Wahrung der Grundrechte verbessert.
Maßgebend ist dabei: Starke Ende-zu-Ende-Verschlüsselung bleibt unverzichtbar. Sie schützt die Vertraulichkeit privater Kommunikation und damit auch die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger. Maßnahmen zum Kinderschutz müssen so ausgestaltet sein, dass die Integrität dieser Verschlüsselung erhalten bleibt.
Unser Ziel ist, Kinder wirksam zu schützen, ohne die Sicherheit und Vertraulichkeit der Kommunikation aller zu gefährden. Dafür setze ich mich - und dafür setzt sich die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag - mit Nachdruck ein.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Hose
Mitglied des Deutschen Bundestags

