(...) Gemäß § 184b des Strafgesetzbuches gilt grundsätzlich aber auch, dass sich strafbar macht, wer es unternimmt, sich kinderpornographische Schriften - dazu gehören auch Dateien und das Betrachten von Bildern im Netz - zu verschaffen. Entsprechend ist die Sperrung einer derartigen Seite als die Verhinderung einer Straftat zu qualifizieren. Wer also die Stopp-Zeichen respektiert, wird also davon abgehalten, eine strafbare Handlung zu begehen. (...)
100.000 € für mehr Demokratie
Vom 01.-31. Dezember sammeln wir 100.000€,
um unsere Arbeit für 2026 zu
finanzieren.

