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Frage von Klaus R. •

Frage an Michael Hartmann von Klaus R. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Hartmann,

vielen Dank für die sachliche und sehr schnelle Antwort auf meine letzte Frage zum Thema Waffenrecht. Es freut mich, dass Sie das Thema nicht als Wahlkampthema missbrauchen, sondern eine davon unabhängige, klare Position vetreten. Nachfassen würde ich gerne bei Ihrer Aussage: "Sichere Verwahrung, .... Natürlich bedarf ihre Einhaltung der Kontrolle." Bislang muss hierfür ein begründeter Verdacht vorliegen. Welchen Standpunkt vertreten Sie bzw. die SPD diesbezüglich?

Grüsse
Klaus Reinsch

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Reinsch,

herzlichen Dank für Ihre erneute Frage auf abgeordnetenwatch.de.

Das deutsche Waffenrecht ist in den vergangenen Jahren, insbesondere als Reaktion auf den Amoklauf in Erfurt im Jahre 2002, wiederholt verschärft worden und gehört zu den strengsten in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Es ist darauf angelegt, ein Höchstmaß an Sicherheit für die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land zu garantieren, die Präsenz von (Anscheins-)Waffen in unserer Gesellschaft zu minimieren, die Erlangung von Waffenbesitzkarten an hohe Voraussetzungen zu knüpfen und Waffenhaltern strikte Bestimmungen für die sachgerechte und sichere Lagerung ihrer Waffen aufzuerlegen.

Im Zusammenhang mit dem Amok-Lauf in Winnenden ist hervorzuheben, dass in der Tat ein Verstoß gegen rechtliche Bestimmungen der verschlossenen Aufbewahrung von Waffen und Munition (letztere müssen zudem in der Regel getrennt aufbewahrt werden) durch den Vater vorlag und wir es nicht mit einer Rechtslücke zu tun haben.

In der aufgeheizten Diskussion vor dem Hintergrund dieser schrecklichen Tragödie gibt es nun die unterschiedlichsten Positionen und noch keine abgestimmte, abschließende Haltung: Unangekündigte Überprüfungen der Wohnräume von Waffenhaltern, wie sie jüngst vorgeschlagen wurden, stehen nicht mit Artikel 13 des Grundgesetzes (Unverletzlichkeit der Wohnung) in Einklang. Anders ist es bei den Überprüfungen beispielsweise von Waffenhändlern in ihren Geschäftsräumen oder von Schützenvereinen in ihren Vereinsheimen. Das Grundgesetz legt fest, dass nur "dringende Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung" zur Betretung von Wohnräumen gegen den Willen des Bewohners berechtigen. Diese Formulierung des Grundgesetzes findet sich entsprechend wortgleich im Waffenrecht. Es müssen begründete Zweifel an der sicheren Verwahrung einer Waffe bestehen. Anlass- und grundlose Kontrollen stehen in einem Widerspruch zum Grundgesetz - wie Sie selbst völlig richtig anmerken. Unsere Verfassung nun deshalb zu ändern, hielte ich persönlich für unverhältnismäßig. Wir sollten mit dem Grundgesetz behutsam umgehen.

Ich hoffe, dass diese Diskussion wieder in vernünftige Bahnen gelenkt werden kann. Die eigentliche Herausforderung, die sich nach der Tragödie von Winnenden stellt, ist doch folgende: Wir müssen alle - ob in der Schule, in der Nachbarschaft, in der Familie oder im Verein - stärker darauf achten, dass schneller erkannt wird, wenn Jugendliche Probleme haben. Dazu gehört mit Sicherheit auch eine Diskussion über die Stärkung von Medienkompetenz bei Kindern und Jugendlichen. Dafür tragen wir letztlich alle die Verantwortung.

Ich hoffe, Ihnen ausreichend geantwortet zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr

Michael Hartmann