
(...) Sollte man zu dem Ergebnis gelangen, dass durch den Versandhandel das geforderte Höchstmaß an Verbraucherschutz und Arzneimittelsicherheit nicht mehr gewährleistet ist, müsste aus meiner Sicht über eine Begrenzung des Versandhandels auf den Bereich der nichtverschreibungspflichtigen Arzneimittel nachgedacht werden. Ein vollständiges Verbot des Versandhandels ist meines Erachtens jedoch nicht möglich, da der Europäische Gerichtshof in seiner Entscheidung aus dem Jahr 2003 festgestellt hat, dass dies gegen europarechtliche Vorgaben verstoßen würde. (...)