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Michael Fuchs
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Frage von Mathias M. •

Frage an Michael Fuchs von Mathias M. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Dr. Fuchs,

gestern haben Sie auf die Anfrage eines Mitbürgers geantwortet:

"Darum brauchen wir eine im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse, denn eine solche Selbstverpflichtung des Staates zeigt das Verantwortungsbewusstsein für die kommenden Generationen"

Wie stehen Sie also zu der heute von der Föderalismuskommission II beschlossenen Schuldenbremse ab 2020?
Diese späte Einführung geht doch grade zu Lasten der kommenden Generationen.

Das der Staat in Zeiten der Krise, wie der aktuellen, Schulden machen muss, sehe ich ein.
Ich verstehe aber nicht, warum so gut wie gar nicht über Einsparungen an anderen stellen zur Verringerung der Neuschulden gesprochen wird.
In den letzten Jahren hat die Bundesregierung gezeigt, dass sie bei Steuermehreinnahmen immer nur noch mehr ausgegeben hat. Ein ausgeglichener Haushalt wurde immer schön in weite Ferne gerückt.
Was soll die zukünftige Bundesregierung daran hindern, nach der aktuellen Krise nicht genauso weiter zu machen?
Warum keine Schuldenbremse jetzt sofort, mit einer ebenfalls sofort wirkenden Ausnahme für die aktuelle Krise?
Und warum nicht in die Schuldenbremse einbauen, dass die Bundesregierung bei Überschreitung der Schuldengrenze selbst Einschnitte bei Ihren Zuwendungen hinnehmen muss?
Letzteres könnte ein echter Anreiz für die Politik sein, sich auch an die Schuldengrenze zu halten und nicht unnötiges Geld für die Überwachung der Bürger und ähnliches auszugeben.

Mit freundlichen Grüßen

Mathias Müller

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Müller,

am 12. Februar haben sich Bund und Länder im Rahmen der Föderalismuskonferenz II auf die Regelung der letzten noch offenen Fragen zu einer Schuldenbegrenzung im Grundgesetz geeinigt. Die neue Schuldenregel soll erstmals für den Haushalt 2011 gelten. Aufgrund der aktuellen Verschuldung wegen der Finanzmarktkrise gilt allerdings eine Übergangsregelung: Der Bund startet 2011 mit einem erweiterten strukturellen Verschuldungsspielraum, der dann – nach dem Vorbild des Europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakts – in jährlichen Schritten von 0,25 % des BIP bis zum Erreichen der 0,35 %-Grenze zurückgeführt werden soll. Für die Länder soll ab 2020 überhaupt keine strukturelle Verschuldung mehr möglich sein.

Rezession, internationale Wirtschaftskrisen oder Naturkatastrophen werden auch künftig als Ausnahmen gelten. Kredite, die in einem solchen Zusammenhang aufgenommen wurden, müssen im Anschluss nach einem verbindlichen Tilgungsplan zurückgezahlt werden.

Gleichzeitig mit einer neuen Schuldenregel wird ein Frühwarnsystem zur Vermeidung künftiger Haushaltsnotlagen eingeführt. Ein neu einzurichtender Stabilitätsrat soll die Haushalte von Bund und Ländern regelmäßig überwachen und im Falle drohender Haushaltsnotlagen ein Sanierungsverfahren mit der betroffenen Gebietskörperschaft vereinbaren und deren Umsetzung kontrollieren. Die Beschlüsse und Beratungsunterlagen werden veröffentlicht.

Bei all diesen wichtigen Bestrebungen, den Haushalt langfristig gegen eine zu starke Verschuldung abzusichern, ist das Ziel der Haushaltskonsolidierung nach wie ein zentrales Anliegen der Union. Am grundlegenden Ziel eines ausgeglichenen Bundeshaushaltes halten wir wie nach wie vor fest: Ein Bundeshaushalt ohne Neuverschuldung soll in der nächsten Legislaturperiode erreicht werden.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Michael Fuchs MdB