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Frage von Antje S. •

Frage an Michael Fuchs von Antje S. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Dr. Fuchs,

Ich zitiere auf folgender Quelle: http://www.familyfair.de/Politik/geld/01-12-2010-wer-soll-das-bezahlen-scheitert-der-krippenausbau.html

"Was eigentlich längst vorauszusehen war, scheint nun allmählich Realität zu werden:

Immer mehr Leute und vor allem auch Institutionen glauben, dass es mit den ehrgeizigen Plänen der ehemaligen Familienministerin Renate Schmidt (SPD) und in der Folge Ursula von der Leyens (CDU) nichts werden wird, nämlich den Krippenausbau auf 750 000 Plätze bis 2013 voranzutreiben. Doch was wird dann aus dem Rechtsanspruch auf Betreuung, den es ab 2013 ebenso geben soll? Diese Frage sorgt für neuen Zündstoff.

Nun fürchten nämlich die Kommunen, ebenso der Deutsche Städtetag, der schon länger Alarm schlägt, dass der Krippenausbau aus Kostengründen scheitern wird. Von etwa zwei bis drei Milliarden Euro Kosten sprach von der Leyen seinerzeit zunächst zu Beginn ihrer Amtszeit, dann wurden es sechs Milliarden, dann kletterte die Zahl nach offiziellen Angaben auf zwölf Milliarden Euro. Nun zahle der Bund, wie es hieß, bis zum Jahr 2013 jährlich vier Milliarden Euro für die Schaffung der 750 000 Plätze, nicht mehr und nicht weniger.

Der Rechtsanspruch, den die Eltern in Deutschland ab 2013 genießen sollen, wird massiv in Frage gestellt. "Wir können den Rechtsanspruch auf Betreuung von Kleinkindern im Jahr 2013 nicht erfüllen", sagte der Geschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Gerd Landsberg, der Süddeutschen Zeitung. Er verlangte vom Bund, den Rechtsanspruch einzuschränken. Andernfalls drohten den Städten und Gemeinden Klagen vieler Eltern. "Diese Prozesse werden wir alle verlieren", warnte Landsberg."

Angesichts des desolaten Haushaltslage der Kommunen: Wieso zahlt der Bund nicht mehr, als die recht dürftigen vier Milliarden Euro, obwohl die Kosten für den Krippenausbau viel höher sein werden? Wieso werden die Kommunen bei dem Krippenausbau so arg im Stich gelassen?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Schulz,

vielen Dank für Ihren neuerlichen Beitrag, in dem Sie die schwierige Haushaltslage der Kommunen ansprechen.

Die Haushaltslage bei den Kommunen hat sich - ähnlich wie auch die bei Bund und Ländern - aufgrund rückläufiger Steuereinnahmen infolge der Wirtschaftskrise erheblich verschlechtert. Die Krise und ihre Folgen bestimmen in erheblichem Maße auch den Bundeshaushalt 2010. So sah der ursprüngliche Finanzplan (2008 bis 2012) vor, im Jahr 2010 „nur“ noch 6 Mrd. Euro neue Schulden aufzunehmen. Dass es jetzt fast 80 Mrd. Euro mehr sind, ist im Wesentlichen den Auswirkungen der Krise geschuldet. Dennoch können wir gerade in dieser konjunkturell schwierigen Situation keine Steuermittel nach dem Gießkannenprinzip verteilen, wie Sie dies offensichtlich fordern.

Am 30. April 2008 hat das Bundeskabinett das Kinderförderungsgesetz (KiföG) verabschiedet. Darin ist das Ausbauziel einer Betreuungsquote von 35 Prozent für unter Dreijährige bis 2013 sowie ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ab dem 1. August 2013 enthalten. Die Kosten für den Ausbau der Kinderbetreuung belaufen sich auf insgesamt 11,9 Mrd. Euro. Davon betragen die Baukosten rd. 3,78 Mrd. Euro und die Betriebskosten rund 8,1 Mrd. Euro in den Jahren 2008 bis 2013.

Der Bund trägt mit 4,1 Mrd. Euro allein 34 Prozent der für den Ausbau benötigten Mittel. Der Bund hat bereits im Dezember 2007 durch das Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetz ein Sondervermögen „Kinderbetreuungsausbau“ eingerichtet, das an die Länder Finanzhilfen für Investitionen der Länder und Gemeinden gewährt. Für Investitionen ab 2008 bis 2013 wird ein Betrag von 2,15 Mrd. Euro im Rahmen dieses Sondervermögens zur Verfügung gestellt (jährlich rd. 360 Mio. Euro). Darüber hinaus beteiligt sich der Bund ab 2009 bis 2013 über einen Festbetrag bei der Umsatzsteuerverteilung in Höhe von 1,85 Mrd. Euro - ansteigend von 100 Mio. Euro in 2009 bis 700 Mio. Euro in 2013, ab 2014 mit jährlich 770 Mio. Euro an den Betriebskosten. Darüber hinaus hat die Bundesregierung mit dem Zukunftsinvestitionsgesetz (im Rahmen des Konjunkturpakets II) für die Jahre 2009 und 2010 insgesamt 6,5 Mrd. Euro weiterer Finanzhilfen für Investitionen mit Schwerpunkt in Bildungsinfrastruktur bereitgestellt. Die Mittel tragen so erheblich zur Verbesserung der Bildungsinfrastruktur vor Ort bei. Diese zahlen verdeutlichen, dass der Bund weit mehr als „die recht dürftigen vier Milliarden Euro“ zahlt.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Michael Fuchs MdB