(...) vielen Dank für Ihre Anfrage, zu deren Beantwortung ich nun in der etwas ruhigeren Sommerpause komme. Grundsätzlich sind Beiträge an Sportvereine und gesellige Vereine (z.B. Rotary-Club, Lions-Club), auch wenn die Mitgliedschaft der geschäftlichen Repräsentation oder der Anbahnung und Pflege geschäftlicher Beziehungen dient (OFD Frankfurt/Main, 20.3.1995, AZ: S 2144 A-86-St II 20) nicht absetzbar. Einzige Ausnahme: Gibt es einen engen betrieblichen Zusammenhang zwischen dem Verein und Ihrer Mitgliedschaft darin, können Sie auch Beiträge an Sportvereine und gesellige Vereine absetzen. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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