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Matthias Mieves
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Frage von Karin F. •

Werden Sie sich für eine nachhaltige psychotherapeutische Versorgung und gegen die Budgetierung von Psychotherapie einsetzen?

Sehr geehrter Herr Mieves,
obwohl es klare Empfehlungen GEGEN eine Budgetierung psychotherapeutischer Leistungen gab, soll der Gesundheitsausschuss nun hierüber entscheiden. Eine Abwägung, die aus gesamtgesellschaftlicher, ökonomischer und sozialer Sicht nur gegen die Budgetierung bisher extrabudgetärer psychotherapeutischer Leistungen ausfallen kann. Alles andere würde zu einer drastischen Verschlechterung der psychotherapeutischen Versorgung und langfristig zu einem deutlichen Anstieg an Folgekosten (Krankenzeiten, stationäre Aufenthalte, Erwerbsunfähigkeitsberentungen, Anstieg psychisch kranker Kinder und Jugendlicher mit entsprechend eingeschränkter Leistungsfähigkeit als zukünftige Rentensicherer, etc.) führen.
Daher bitte ich Sie, sich für eine gute und nachhaltige psychotherapeutische Versorgung einzusetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Karin F.

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Antwort von SPD

Sehr geehrte Frau F.,

vielen Dank für Ihre Nachricht und dafür, dass Sie auf die Bedeutung einer verlässlichen psychotherapeutischen Versorgung aufmerksam machen.

Ich teile Ihre Sorge: Psychische Erkrankungen müssen frühzeitig, wohnortnah und ohne unnötige Hürden behandelt werden können. Gerade lange Wartezeiten auf einen Therapieplatz sind für viele Betroffene und ihre Familien bereits heute eine große Belastung. 

Zum Verfahren ist wichtig: Das Bundeskabinett hat am 29. April 2026 den von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur GKV-Beitragssatzstabilisierung beschlossen. Damit ist das Gesetz aber noch nicht beschlossen. Zunächst hat nun der Bundesrat Gelegenheit zur Stellungnahme. Erst danach befassen sich der Deutsche Bundestag und der Gesundheitsausschuss mit dem Gesetzentwurf.

Wir als SPD-Bundestagsfraktion begleiten diesen Prozess bereits sehr eng und werden die möglichen Auswirkungen auf die Versorgung genau prüfen. Klar ist: Die politische Verantwortung für diesen Entwurf liegt zunächst bei der Bundesgesundheitsministerin. Zugleich beginnt mit dem parlamentarischen Verfahren die Phase, in der wir als Bundestag den Entwurf sorgfältig beraten, bewerten und Änderungen vornehmen können

Deshalb sind wir bereits im Austausch, unter anderem auch mit dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten. Dabei geht es genau um die Frage, wie Versorgungssicherheit, gute Erreichbarkeit und eine nachhaltige Finanzierung zusammengebracht werden können.

Für mich ist klar: Eine gute psychotherapeutische Versorgung ist ein zentraler Bestandteil eines solidarischen Gesundheitssystems.

Mit freundlichen Grüßen

Matthias Mieves

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