(...) Die Statuten der Landesbanken regeln nicht, auf welchen Finanzmärkten die Vorstände aktiv sind. Hierzu gab es in der Vergangenheit keine Einschränkungen in den Satzungen und es wird sie auch in Zukunft nicht geben. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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