
(...) Unser Rentensystem beruht maßgeblich auf dem Äquivalenzprinzip. Das heißt, dass die Höhe der Rente grundsätzlich von der Höhe der gezahlten Beiträge abhängt, würde man von dem Prinzip der prozentualen Anpassung abgehen, wären hohe Beitragszahlungen verhältnismäßig weniger wert als geringe Beitragszahlungen. Ein solcher Verstoß gegen das Äquivalenzprinzip würde vom Bundesverfassungsgericht als Verstoß gegen die Eigentumsgarantie des Grundgesetzes gewertet werden und ist demzufolge unzulässig. (...)