Frage von Felix H. • 10.06.2025

Antwort ausstehend von Matthias Kollatz SPD
Ladan Rezaeian
Das Ziel des laufenden Vertragsverletzungsverfahrens ist eine rechtliche Klärung. Eine Regelung, die nur in einem Bundesland gilt, ist nicht erstrebenswert.
Das Ziel des laufenden Vertragsverletzungsverfahrens ist eine rechtliche Klärung. Eine Regelung, die nur in einem Bundesland gilt, ist nicht erstrebenswert.
Berlin ist wie viele andere Bundesländer der Ansicht, dass die bestehenden Regelungen im Rahmen der JI-Richtlinie ausreichend sind.