(...) Da in der jetzigen Melderegisterauskunft keine Zwecke angegeben werden müssen, greifen diese Widerspruchsregelungen nur, wenn offensichtlich zu Zwecken der Werbung eine Anfrage erfolgt. In der Praxis ist sie daher derzeit nahezu wirkungslos. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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