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Matthias Groote
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Frage von Stefanie M. •

Frage an Matthias Groote von Stefanie M. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Groote,

Im Februar schrieben Sie, dass sich der ENVI-Ausschuss sorgfältig mit der zukünftigen Regulierung der E-Zigarette auseinandersetzen wird.
Nun steht die Abstimmung über die Tabakrichtlinie ins Haus und ich möchte Sie fragen, wie ihre Meinung zur E-Zigarette inzwischen ist.

Wir Dampfer können nach wie vor vieles nicht nachvollziehen,z.B. warum die E-Zigarette in einem solchen Ausmaß reguliert werden soll. Die im Gespräch befindlichen Grenzwerte wären das Aus fürs Dampfen wie wir es kennen. Übrig blieben vielleicht nurnoch die Plastikspielzeuge der Tabakkonzerne mit auswechselbaren Kartuschen in kleinstmengen, praktischerweise Erhältlich im "Zigarettenformat", 24 Kartuschen pro Schachtel...
So sieht die Realität für Dampfer aber nicht aus!

Geht es wirklich noch um die potentielle Schädlichkeit des dampfens oder schon längst nurnoch um wirtschaftliche Interessen?

Der JURI-Ausschuss sieht den ENVI-Vorschlag zur E-Zigarette als unnötige und nicht zielführende Überregulierung - wie ist Ihre Meinung dazu?

Ich selbst bin ein Frischling in Sachen Dampfen. Aber vielleicht kann ich gerade deshalb etwas anmerken.
Ich wäre NIEMALS in die Apotheke gegangen um mir eine E-Zigarette zu kaufen. Ich hatte eine verzweifelte Erfahrung mit Nikotinpflastern - die völlig fehlschlug. So wie viele Raucher vermutlich.
Eine Gleichstellung der üblichen Entwöhnungsmitteln mit der E-Zigarette hätte für mich zur Folge gehabt, dass ich einen großen Bogen darum gemacht hätte.
Ich wollte nicht mit dem rauchen aufhören. Ich wollte "anders" rauchen. Das war mein Plan und aufgehört hab ich sozusagen ausversehen. Dennoch ist die E-Zigarette kein Entwöhnungsmittel - denn man bleibt weiterhin Nikotinabhängig. Nur geht es einem nicht mehr so schlecht damit. Der Suchtdruck ändert sich deutlich. Es ist vielmehr wie.. Kaffee-"abhängigkeit".

Abschließend möchte ich Sie fragen, was wir Dampfer noch tun können. Und was Sie für uns tun können und wollen.

Gruß,
Stefanie Meffert

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Meffert,

vielen Dank für Ihre Anfrage zu der Tabakrichtlinie und zu der Regelung zu E-Zigaretten, über die der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments am 10. Juli 2013 abgestimmt hat. In den letzten Tagen und Wochen haben meine Kollegen und ich aus der SPD-Delegation im Europäischen Parlament eine ganze Reihe ähnlicher Zuschriften erhalten. Aus diesem Grund bitte ich Sie um Verständnis, wenn Sie eine gleichlautende Antwort erhalten, die den derzeitige Stand der Dinge zur E-Zigarette wiedergibt.

Viele der Zuschriften, die mein Büro erreichen, stammen von Menschen, die mit Hilfe der E-Zigarette das Rauchen von Tabak entweder stark einschränken oder sogar vollständig aufgeben konnten. Viele dieser Menschen sind daher der Meinung, dass der Zugang zu E-Zigaretten in keiner Weise reglementiert werden sollte.

Wie Sie vermutlich wissen, kursieren derzeit eine ganze Reihe an Fehlinformationen und Missverständnissen zur Überarbeitung der Tabakrichtlinie, insbesondere zur Regelung der E-Zigarette. Ich möchte an dieser Stelle betonen, dass im Europäischen Parlament ein weiter Konsens darüber besteht, dass die E-Zigarette nicht verboten werden soll. Auch ich möchte die E-Zigarette in keiner Weise verbieten. Im Gegenteil: Ich sehe den großen Nutzen, den die E-Zigarette als Rauchentwöhnungsmittel haben kann, und ich weiß, dass sie vielen Menschen dabei geholfen hat, ihren Tabakkonsum zu reduzieren oder sogar komplett mit dem Rauchen aufzuhören.

Da E-Zigaretten eine relativ neue Erscheinung sind, gibt es für sie noch keine spezifische europaweite Gesetzgebung. In vielen Ländern ist ihre Regelung unklar; in vielen EU-Mitgliedstaaten gelten Sie bereits als Arzneimittel. Gerade weil die E-Zigarette (aus unterschiedlichen Gründen) so wichtig für viele Menschen ist, denke ich, dass gewährleistet sein muss, dass ihre Nutzer auch sicher sein können, dass die E-Zigarette bestimmte Qualitätsanforderungen erfüllt, dass ihre Sicherheit gewährleistet ist und dass sie sich darauf verlassen können, dass darin auch das enthalten ist, was auf der Packung angegeben ist.

In der Abstimmung im Umweltausschuss des Europäischen Parlaments hat sich die Mehrheit der Abgeordneten für eine Regelung ausgesprochen, die die E-Zigarette unter die geltende EU-Richtlinie für Humanarzneimittel (2001/83/EG) stellt. Damit sind sie mit anderen Raucherentwöhnungsmittel wie z.B. nikotinhaltigen Pflastern, Kaugummis oder Sparys vergleichbar. Da Nikotin bereits allgemein medizinisch verwendet wird, könnten E-Zigaretten auch von kostspieligen und langjährigen klinischen Studien ausgenommen werden (Artikel 10a der Richtlinie). Um den Herstellern von E-Zigaretten ausreichend Zeit für ihre Zulassung zu geben, ist eine Übergangsphase von drei Jahren vorgesehen.

In Deutschland werden Raucherentwöhnungsprodukte derzeit in Apotheken vertrieben. In anderen EU-Ländern wie etwa in Großbritannien sind sie derzeit auch in anderen Verkaufsstellen wie zum Beispiel in Supermärkten erhältlich. Es ist den Mitgliedstaaten überlassen, ob sie diese Produkte auch außerhalb von Apotheken zugänglich machen. In dem vom Umweltausschuss des Parlaments angenommenen Text werden die Mitgliedstaaten explizit dazu aufgefordert, E-Zigaretten weit möglichst, auch außerhalb von Apotheken, zugänglich zu machen. Auch ich bin der Auffassung, dass E-Zigaretten außerhalb von Apotheken erhältlich sein sollten.

Schließlich möchte ich darauf hinwiesen, dass die im Umweltausschuss des Europäischen Parlaments abgestimmten Änderungen noch durch weitere Verhandlungen mit Abgeordneten und Ministern der Mitgliedstaaten laufen werden.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit meinem Antwortschreiben weiterhelfen konnte. Sollten Sie weitere Fragen oder Anregungen haben, können Sie sich gerne wieder an mein Büro wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Matthias Groote