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Matthias Groote
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Frage von Michael G. •

Frage an Matthias Groote von Michael G. bezüglich Umwelt

Hallo Herr Groote,

Heute hat es in dem Bereich für den EU- Abgeordneter Reul die SEVESO -Richtlinie aushebeln will schon wieder geknallt:

http://www.rp-online.de/nrw/staedte/leverkusen/austritt-von-schwefeldioxidhaltiger-abluft-aid-1.3964152

Und das ist hier normal.

FRAGE:
Schon gestellt.
Die Mitteilung dient nur der Ergänzung...

cu.

Micha Geus

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Geus,

vielen Dank für Ihre Fragen vom 8.1.und 15.1. zum Thema SEVESO II.

Die Richtlinie wurde von den europäischen Gesetzgebern eingeführt, damit europaweite Standards für den Umgang mit Betriebsunfällen durch gefährliche und gesundheitsschädliche Substanzen umgesetzt werden.

Diese Richtlinie war in erster Linie eine Reaktion auf den schweren Unfall in Seveso und dient der Sicherheit der Bürger vor Industrieunfällen. Eine Abschwächung oder gar eine Aufhebung dieses Gesetzes sind auf europäischer Ebene nicht geplant. Lediglich läuft die Seveso II Richtlinie am 1.6.2015 aus und wird durch die Störfall-Richtlinie 2012/18/EU (Seveso III) vom 24.7.2012 ersetzt.

In der Antwort auf die Anfrage von Herrn Reul schreibt die Kommission in Bezug auf den Sicherheitsabstand folgendes:

"Die Seveso-II-Richtlinie 96/82/EG verpflichtet die Mitgliedstaaten, dafür zu sorgen, dass in ihren Politiken der Flächenausweisung oder Flächennutzung und/oder anderen einschlägigen Politiken langfristig dem Erfordernis Rechnung getragen wird, dass zwischen den unter diese Richtlinie fallenden Betrieben einerseits und Wohngebieten, öffentlich genutzten Gebäuden und Gebieten sowie Freizeitgebieten und Verkehrswegen (so weit wie möglich) andererseits ein angemessener Abstand gewahrt bleibt.
Die Richtlinie schreibt keine genauen Sicherheitsabstände vor und überlässt es den nationalen Behörden, diese in jedem Einzelfall unter Berücksichtigung der jeweiligen Gegebenheiten festzusetzen. Diese Vorgehensweise wurde vom Gerichtshof in seinem Urteil zur Rechtssache C-53/10 bestätigt, wonach die nationalen Behörden nicht verpflichtet sind, eine Baugenehmigung allein aufgrund des Abstandskriteriums zu verweigern, dieses Kriterium bei der Risikoabschätzung vor der Genehmigungserteilung jedoch beachten müssen."[1]

Dies bedeutet, dass die nationalen Behörden auf der Grundlage von mehreren Kriterien entscheiden müssen, ob eine Genehmigung einer Baumaßnahme sicher ist. Der Sicherheitsabstand ist ein Kriterium, jedoch kein absolutes.
Im Leverkusener Fall um den Möbelhersteller Smidt wurde die Seveso-Richtlinie ja gerade nicht ausgehebelt, sondern von den Behörden angewandt und eingehalten.

Von einer Untergrabung der Richtlinie beziehungsweise der Abschwächung kann also keine Rede sein. In einem der von ihnen zitierten Artikel der Rheinischen Post weißt Herr Reul auch daraufhin, dass die Abschwächung einer bestehenden Richtlinie generell sehr schwierig ist. Ein einzelner Abgeordneter kann dies nicht bewirken.

Sie können ihren Kindern in dem Sinne sagen, dass die EU mit der Verabschiedung der Seveso-Richtlinie die Grundlage zum Schutz der EU-Bürger vor Chemieunfällen gelegt hat. Sollte ein Mitgliedstaat die Richtlinie missachten, dann kann die EU Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen den jeweiligen Mitgliedstaat eröffnen.
Für weitere Fragen stehen mein Büro und ich Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Matthias Groote