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Matthias Groote
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Frage von Kai M. •

Frage an Matthias Groote von Kai M. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Groote,

nach meinen Bemühungen mir Duchblick in der "Affäre E-Zigarette" zu verschaffen, sehen Sie mich eigentlich noch verwirrter als zuvor:

Hr. Trittin von den Grünen äussert sinngemäss seine Zweifel an der Sinnhaftigkeit einer Unterstellung der elektrischen Zigaretten unter das Arzneimittelgesetz und verweist entsprechend auf das Programm seiner Partei.

Hr. Kauder (CDU) teilte mir und einigen Freunden auf Nachfrage schriftlich mit, er halte die ENVI-Vorschläge hinsichtlich der Regulierung der E-Zigarette für überzogen. Er versuche alles, um das zu verhindern.

Wer genau ist denn dann überhaupt noch für eine Unterstellung unter das Arzneimittelgesetz? Es bleiben ja eigentlich nur noch FDP und SPD übrig. Oder kann es sein, dass Deutschland (als ein Baustein unter vielen) zwar mehrheitlich gegen die besagten ENVI-Vorschläge ist, letztendlich aber von den anderen EU-Ländern überstimmt wird?

Abschliessend sei mir noch folgende Anmerkung gestattet: Für mich ist die EU-Gesetzgebung Neuland. Demokratie ist meines Erachtens dann möglich und sinnvoll, wenn der Wähler zumindest ansatzweise nachvollziehen kann, wem er seine Stimme für was gibt.

Ich bemühe mich ja wirklich redlich, das ganze zu verstehen - fühle mich mittlerweile aber abgespeist.

Vielen Dank - mit freundlichen Grüssen
Kai Marchfeld

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Marchfeld,

zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage vom 06.09.2013 und für Ihr Interesse an der Tabakrichtlinie, zu der unter meinem Vorsitz im Umweltausschuss des Europäischen Parlaments ein Vorschlag abgestimt wurde, der u.a. die Regelung der E-Zigarette unter der Arneimittelrichtlinie vorsieht. Nach eingehender Beratung, Überlegung und Abwägung der widerstreitenden Interessen, hat sich die Mehrheit der Abgeordneten unterschiedlicher Fraktionen im Umweltausschuss bei der Abstimmung im Juli für diese Regelung ausgesprochen. Grund hierfür ist, dass die E-Zigarette einer gesetzlichen Regelung bedarf, um den Schutz des Endverbrauchers zu gewährleisten. Nach Auffassung von Experten sind die Qualitätsstandards innerhalb der EU nicht gleichbleibend hoch. Ich bin mir indessen bewusst, dass die E-Zigarette eine wichtige Funktion erfüllen kann - und dies auch für viele Bürgerinnen und Bürger tut -, insbesondere als möglicher Ausstieg oder Alternative zum "normalen" Tabakrauchen. Dennoch müssen geeignete Maßnahmen ergriffen werden, um sicherzustellen, dass die E-Zigaretten auch europaweit den gleichen Standards genügen. Nur so kann der Schutz der Allgemeinheit gewährleistet werden.

Die Regelung des Vertriebs der E-Zigarette verbleibt weiterhin den Mitgliedstaaten überlassen, d.h. Deutschland könnte sich zum Beispiel dazu entscheiden, die E-Zigarette in Supermärkten oder Spezialgeschäften anzubieten, wie es etwa in anderen Mitgliedstaaten bereits der Fall ist. Alternativ könnte die E-Zigarette natürlich auch wie ein Tabakprodukt behandelt werden. Dann würden jedoch - wie bei anderen Tabakprodukten auch - Zusatz- und Geschmacksstoffe verboten werden.

Ich hoffe, dass ich die Sachlage damit etwas erhellen konnte.

Für Ihr Interesse an meiner Arbeit bedanke ich mich recht herzlich und verbleibe

Mit freundlichen Grüßen

Matthias Groote