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Matthias Gastel
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Frage von Hans-Jürgen G. •

Frage an Matthias Gastel von Hans-Jürgen G. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Gastel,

anlässlich der kommenden Bundestagswahl erlaube ich mir, Ihnen eine Frage zu stellen, deren Beantwortung für meine Wahlentscheidung eine große Rolle spielt.

Die beiden christlichen Kirchen erhalten aktuell noch besondere staatliche Zuwendungen und Privilegien, die mit der 1803 erfolgten Eingliederung der kirchenfürstlichen Ländereien in das weltliche Eigentum (Säkularisation) begründet werden. Auf diesem Wege werden in Deutschland bis heute insbesondere Klerikergehälter direkt oder indirekt durch den Staat finanziert. Im Gegensatz dazu wird das seit 1919 bestehende verfassungsrechtliche Gebot, alle auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln beruhenden Staatsleistungen an die Religionsgesellschaften abzulösen (Art 140 GG i.V.m. Art. 138 Weimarer Reichsverfassung), regelmäßig ignoriert. Diese Regelung des Grundgesetzes ist bisher nicht erfüllt.

Sind Sie im Falle Ihrer Wahl bereit, eine Initiative zur Ablösung der besonderen Staatleistungen an Religionsgesellschaften zu unterstützen und damit dem Gebot des Grundgesetzes zu entsprechen?

Für die Beschäftigung und Ihre Entscheidung zu dieser Thematik danke ich Ihnen, um so mehr für eine diesbezügliche Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

Hans-Jürgen Gaiser

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Gaiser,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Meine Antwort lautet:
Ja. Wir GRÜNE wollen auf Bund-Länder-Ebene einen Prozess initiieren, der die vom Grundgesetz geforderten Grundsätze der Ablösung der altrechtlichen Staatsleistungen aufstellt. Darüber werden wir mit den betroffenen Religionsgemeinschaften verhandeln.

Freundliche Grüße von den Fildern

Matthias Gastel

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