Im Kandidierendencheck stimmten Sie zu: „Homöopathische Mittel sollen Kassenleistung bleiben". Wie begründen Sie das angesichts des GKV-Defizits von 6,2 Mrd. € (2024)?
Die GKV wies 2024 ein Defizit von rund 6,2 Milliarden Euro aus, die Reserven lagen bei nur 2,1 Milliarden Euro – deutlich unter der gesetzlichen Mindestreserve von 0,2 Monatsausgaben. Gleichzeitig gibt es einen breiten wissenschaftlichen Konsens, dass für homöopathische Behandlungen keine Wirkung über Placebo hinaus nachgewiesen ist.
Vor diesem Hintergrund bitte ich um Konkretisierung:
Meinen Sie eine verpflichtende Regelleistung oder nur freiwillige Satzungsleistungen einzelner Kassen?
Welche Evidenz (Leitlinien, Nutzenbewertungen) rechtfertigt aus Ihrer Sicht die Erstattung aus Beitragsmitteln?
An welcher Stelle würden Sie im Gegenzug kürzen oder Beiträge erhöhen, um die Mehrkosten zu finanzieren?

