(...) Die Zuständigkeit eines Landesverfassungsgerichts schließt dabei die Zuständigkeit des Bundesverfassungsgerichts in derselben Sache grundsätzlich nicht aus. In Ihrem Schreiben schlagen Sie vor, diese sogenannte „parallele Zuständigkeit“ zu beseitigen. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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