
(...) Wichtig war uns, dass im Text verankert ist, dass das Minderungsziel 2030 auf jeden Fall und auch gesetzlich abgesichert erreicht werden soll, ohne Versorgungssicherheit, Sauberkeit und Wirtschaftlichkeit zu gefährden und Strukturbrüche in Kauf zu nehmen. Das betrifft insbesondere auch die weitere schrittweise Reduzierung und Beendigung der Kohleverstromung einschließlich einem Abschlussdatums für die Braunkohleverstromung. (...)