Sehr geehrte Frau Machulla, wie stehen Sie zur Energiewende?
Sehr geehrte Frau Machulla, mit einer Baugruppe plane ich derzeit die Errichtung eines Mehrfamilienhauses in Hannover, selbstverständlich mit einer PV-Anlage. Die Energie- und Bauwende ist mir sehr wichtig, für den Erhalt eines lebenswerten Planeten, nicht zuletzt für meine zwei Kinder. Die derzeitigen Entscheidungen und Zielformulierungen der Bundesregierung sind grösstenteils reaktionär und verhindern das Erreichen der Klimaziele. Die Bundesregierung verweigert sich der völkerrechtlichen Pflicht des Pariser Abkommens, ratifiziert im Bundestag 22.9.2016, und handelt gegen das Grundrecht auf Klimaschutz laut Bundesverfassungsgericht, Urteil vom April 2021. Wie steht die Bundesregierung zu diesen Verpflichtungen?
Freundliche Grüße Verena B.
Sehr geehrte Frau B.,
vielen Dank für Ihre Frage. Ihr Vorhaben, bei der Errichtung eines Mehrfamilienhauses eine Photovoltaikanlage einzuplanen, begrüße ich ausdrücklich. Die Nutzung geeigneter Dachflächen und die gemeinsame Nutzung des vor Ort erzeugten Stroms können einen wichtigen Beitrag zu einer sicheren und klimafreundlichen Energieversorgung leisten.
Ich stehe zur Energiewende und zu den deutschen, europäischen und internationalen Klimaschutzzielen. Die Energiewende kann allerdings nur dauerhaft erfolgreich sein, wenn sie Klimaschutz, Versorgungssicherheit, Bezahlbarkeit und wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit miteinander verbindet. Sie darf weder Bürger finanziell überfordern noch Unternehmen und Arbeitsplätze aus Deutschland verdrängen.
Die Union setzt deshalb auf den Ausbau der erneuerbaren Energien, der Stromnetze und der Speicherkapazitäten, auf schnellere Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie auf Innovation und Technologieoffenheit. Zentrales marktwirtschaftliches Instrument soll der Emissionshandel sein: Der Staat begrenzt die zulässigen Emissionen, überlässt es aber möglichst den Bürgern und Unternehmen, mit welchen geeigneten Technologien sie die notwendigen Einsparungen erreichen.
Ihre Einschätzung, die Bundesregierung verweigere sich den Verpflichtungen aus dem Pariser Klimaabkommen, teile ich nicht. Deutschland ist weiterhin an das Pariser Abkommen gebunden. Die Bundesregierung aus CDU, CSU und SPD bekennt sich zu dessen Umsetzung und zum gesetzlichen Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2045.
Das Bundes-Klimaschutzgesetz sieht weiterhin vor, die deutschen Treibhausgasemissionen gegenüber 1990 bis 2030 um mindestens 65 Prozent und bis 2040 um mindestens 88 Prozent zu reduzieren. Bis 2045 soll Netto-Treibhausgasneutralität erreicht werden. Diese gesetzlichen Ziele können erhöht, aber nicht abgesenkt werden.
Richtig ist allerdings auch, dass die Zielerreichung erhebliche weitere Anstrengungen erfordert. Nach den Projektionsdaten des Umweltbundesamtes aus dem Jahr 2026 würden die bis November 2025 umgesetzten Maßnahmen bis 2030 voraussichtlich zu einer Emissionsminderung um 62,6 Prozent führen. Das gesetzliche Ziel von mindestens 65 Prozent würde damit noch nicht erreicht. Besonders im Verkehrs- und Gebäudebereich besteht erheblicher Handlungsbedarf.
Die Bundesregierung hat deshalb im März 2026 ein Klimaschutzprogramm mit 67 Maßnahmen beschlossen. Der unabhängige Expertenrat für Klimafragen hat die Einhaltung des Emissionsbudgets bis 2030 auf Grundlage der aktuellen Daten jedoch nicht bestätigt und weiteren Handlungsbedarf festgestellt. Die Bundesregierung muss deshalb die beschlossenen Maßnahmen zügig umsetzen, ihre tatsächliche Wirkung überprüfen und bei Bedarf nachsteuern. Klimapolitik muss sich an messbaren Ergebnissen und nicht allein an Ankündigungen orientieren.
Auch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 24. März 2021 ist zu beachten. Das Gericht hat klargestellt, dass Artikel 20a des Grundgesetzes den Staat zum Klimaschutz verpflichtet und auf die Herstellung von Klimaneutralität zielt. Zudem dürfen notwendige Emissionsminderungen nicht einseitig auf jüngere und künftige Generationen verschoben werden.
Ein eigenständiges Grundrecht mit der Bezeichnung „Grundrecht auf Klimaschutz“ hat das Bundesverfassungsgericht allerdings nicht anerkannt. Es hat vielmehr staatliche Schutzpflichten und einen grundrechtlichen Schutz der Freiheit über die Generationen hinweg herausgearbeitet. Zugleich hat es deutlich gemacht, dass der Klimaschutz mit anderen Grundrechten und Verfassungsgütern in einen angemessenen Ausgleich gebracht werden muss.
Für mich folgt daraus: Die Klimaziele müssen verlässlich eingehalten werden. Der Staat sollte klare Ziele und berechenbare Rahmenbedingungen setzen, den Menschen aber möglichst viel Freiheit bei der Wahl des konkreten Weges lassen. Photovoltaik, Windenergie, Geothermie, Wärmepumpen, Fernwärme, Wasserstoff, Speicher, klimafreundliche Brennstoffe und weitere Innovationen können dabei je nach Anwendungsbereich unterschiedliche Beiträge leisten.
Gerade bei Mehrfamilienhäusern sollten die bürokratischen und technischen Hürden für die gemeinschaftliche Nutzung von Solarstrom weiter reduziert werden. Wer aus eigener Initiative in eine klimafreundliche und wirtschaftliche Energieversorgung investiert, sollte unterstützt und nicht durch unnötig komplizierte Vorschriften behindert werden.
Als Abgeordnete des Niedersächsischen Landtages entscheide ich nicht unmittelbar über die Energie- und Klimapolitik der Bundesregierung. Ich werde mich aber auf Landesebene und innerhalb der Union für eine Energiewende einsetzen, die die Klimaziele einhält, Investitionen erleichtert und Energie auch künftig sicher und bezahlbar hält.
Mit freundlichen Grüßen
Martina Machulla MdL

