(...) Sie sprechen in Ihrer Frage einen Aspekt an, der in der öffentlichen Diskussion um die Pendlerpauschale leider immer zu kurz kommt. Da die Pendlerpauschale das zu versteuernde Einkommen mindert, bewirkt sie - bei gleicher Entfernung - eine unterschiedliche finanzielle Entlastung der Bürger. Sie gehen zu Recht davon aus, daß sich das zu versteuernde Einkommen in dem von Ihnen genannten Fall nach altem Recht um 120 € mindert, wenn jemand 20 km zur Arbeit pendelt. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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