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Martina Krogmann
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Frage von Detlef B. •

Frage an Martina Krogmann von Detlef B. bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben

Frau Dr. Krogmann, die "von mir einzeln aufgeführten Bücher", wurden von der Kanzlerkandidatin Angela Merkel öffentlich als Ratgeber zitiert, weshalb die Streichliste der Steuervergünstigungen noch nicht veröffentlicht wurde. Ich bin daher nur ihrem Rat gefolgt. Zudem gibt es eine in der "Welt" aufgeführte Liste. Daher finde ich ihre Antwort unbefriedigend und möchte sie daher konkretisieren. Welche Steuervergünstigungen werden mit der Steuerreform 2007 abgeschafft und gilt hier gleiches Steuerrecht für alle oder wird für Landwirte eine Ausnahme gemacht. Ergänzend hierzu, werden auch Landwirteund deren Angehörige bei der geplanten Gesundheitsreform mit einer Kopfprämie belastet und entfallen damit die Zuschüsse zur Landwirtschaftlichen Krankenversicherung?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Behring,

bereits aus meiner ersten, sehr ausführlichen Antwort ist unser
Steuerkonzept klar hervorgegangen. Noch einmal zur Verdeutlichung: Es
gilt unser Wahlprogramm mit folgenden Inhalten:

Ein neues, zukunftsfähiges Steuerrecht ist eines der zentralen Ziele unserer Politik. Die

Menschen müssen erkennen können, dass es bei den Steuern gerecht zugeht.
Die Unternehmen brauchen dringend ein international wettbewerbsfähiges Steuerwesen, damit sie in Deutschland investieren und Arbeitsplätze schaffen. Der Staat muss sich endlich wieder auf berechenbare Einnahmen verlassen können, um die Aufgaben des Gemeinwesens finanzieren zu können. Um dies zu erreichen, braucht Deutschland einen steuerpolitischen Neuanfang.

Im Mittelpunkt steht die Vereinfachung und mit ihr die Leistungsgerechtigkeit. Dazu werden wir die Ausnahmen weitestgehend beseitigen und im Gegenzug die Grundfreibeträge erhöhen und die Steuersätze absenken. Für eine Netto-Entlastung besteht angesichts der Krise der öffentlichen Haushalte vorerst kein Spielraum. Es gilt deshalb: Vereinfachung vor Entlastung.

Die Besteuerung von Unternehmen werden wir grundlegend neu ordnen. Die Reform der Unternehmensteuern wird rechtsform- und finanzierungsneutral ausgestaltet und zu international wettbewerbsfähigen Sätzen führen. Wir werden dieses Ziel in mehreren Schritten erreichen, die für Wirtschaft und Verwaltung kostengünstig administrierbar sind.

• Bereits zum 01.01.2006 ergreifen wir erste steuerpolitische Maßnahmen, um schnell Arbeit und Beschäftigung zu fördern. Die Maßnahmen werden durch den Abbau von Steuersubventionen und Ausnahmetatbeständen vollständig gegenfinanziert.

Bei den Gegenfinanzierungsmaßnahmen wird im Vordergrund das Schließen von Steuerschlupflöchern stehen.

Wir werden Steuerschlupflöcher schließen und Steuersparmodelle abbauen.

Insbesondere werden wir die lukrativen Verlustverrechnungsmöglichkeiten bei Fondsmodellen (etwa Medien, Windkraft, Schiffs- und Flugzeugbeteiligungen) und Sonderregeln im unternehmerischen Bereich abschaffen*. *Damit vereinfachen wir das Steuerrecht und erzielen bereits im Jahr 2006 Mehreinnahmen von rund 3 Mrd. Euro für Bund, Länder und Gemeinden. Wir schaffen damit mehr Gerechtigkeit. Wir sorgen dafür, dass der Spitzensteuersatz nicht länger nur auf dem Papier steht, sondern von den Spitzenverdienern auch tatsächlich bezahlt wird. So erreichen wir wesentlich mehr für ein gerechtes Steuersystem als die SPD, die am geltenden Recht festhält und eine spezielle „Reichensteuer“ einführen will. Ohne Steuerschlupflöcher zu schließen, gäbe es mit der „Reichensteuer“ der SPD sogar neue Anreize, Steuerumgehungsmöglichkeiten zu nutzen. Nach eigenen Angaben der SPD werden nur 1,3 Mrd. Euro Aufkommen erzielt, mit der zugesagten Ausnahme für Betriebe wird nur ein Bruchteil tatsächlich eingehen. Unsere Maßnahmen sind wesentlich gerechter und wirksamer. Als weiteres Element der Gegenfinanzierung erhöhen wir die Besteuerung von Beteiligungsveräußerungen von Kapitalgesellschaften. Um den Generationenwechsel im Mittelstand zu erleichtern, wird die Erbschaftsteuer beim Betriebsübergang gestundet und entfällt bei einer Unternehmensfortführung von mindestens zehn Jahren gänzlich. Wir entlasten kleine Unternehmen von Buchführungspflichten. Wir erhöhen die Grenze, bis zu der im Umsatzsteuerrecht die Ist-Besteuerung durchgeführt werden kann, auf eine Million Euro Jahresumsatz.

• Wir setzen zum 01.01.2007 eine Reform der Einkommen- und Körperschaftsteuer in Kraft.

Bei der Lohn- und Einkommensteuer senken wir den Eingangsteuersatz auf 12 % und den Spitzensteuersatz auf 39 %. Das sind die niedrigsten Steuersätze in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Im Gegenzug werden in gleichem Umfang eine Vielzahl von Steuerbefreiungen, Steuervergünstigungen und Ausnahmetatbeständen gestrichen oder eingeschränkt. Dazu gehören die Reduzierung der Pendlerpauschale auf eine angemessene Höhe von 25 Cent bis max. 50 Entfernungskilometer und der gleichmäßige Abbau der Steuerfreiheit von Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschlägen innerhalb von sechs Jahren. Wir ersetzen die degressiven Abschreibungen durch lineare Abschreibungen.

Wir werden einen einheitlichen Grundfreibetrag für jede Person, sei sie Erwachsener oder Kind, von 8.000 Euro einführen. Der Kindergrundfreibetrag kann, soweit er durch eigene Einkünfte des Kindes nicht ausgeschöpft wird, auf die Eltern übertragen werden. Dabei bleibt eine Arbeitnehmerfamilie mit zwei Kindern bis zu einem Einkommen von rund 38.200 Euro im Jahr einkommensteuerfrei unter Berücksichtigung des neuen Kindergrundfreibetrages und sonstiger pauschaler Abzüge.

Gegenüber heute sind das für diese Familie rund 5000 Euro mehr. Im Zusammenhang mit der Einführung des Kindergrundfreibetrages ist unter Berücksichtigung des Kinderbonus eine Auswirkung auf das Kindergeld zu prüfen. Steuererklärung und Steuerveranlagung werden vereinfacht.

Das Ehegattensplitting als Ausdruck des besonderen grundgesetzlichen Schutzes von Ehe und Familie bleibt erhalten. Es ist keine Steuervergünstigung, sondern Ausdruck der Lebens- und Verantwortungsgemeinschaft Ehe.

Wir werden eine Abgeltungssteuer auf Kapitaleinkünfte einführen. Das
vereinfacht das Steuerverfahren. Wer nicht einkommensteuerpflichtig ist, wird
nicht belastet.

Der Zufluss von Kapital nach Deutschland wird wieder attraktiv. Die Verlagerung aus Deutschland hinaus lohnt sich nicht mehr. Das Bedürfnis für Kontoabfragen im steuerlichen Bereich entfällt.

Als weiteren Schritt zu einer umfassenden Unternehmensteuerreform senken wir die Körperschaftsteuer auf 22 %, gegenfinanziert im unternehmerischen Bereich.

Es bleibt bei der Gewerbesteuer, bis wir im Einvernehmen mit den Kommunen und der Wirtschaft eine sinnvolle Alternative entwickelt haben.

• Wir verabschieden in dieser Legislaturperiode ein neues Steuergesetzbuch für Einkommensteuer und Unternehmensteuer. Ziel ist vor allem Vereinfachung, Transparenz und damit mehr Gerechtigkeit. Die Besteuerung von Personen- und Kapitalgesellschaften wird rechtsformneutral für Einzelunternehmen sowie für Personen- und Kapitalgesellschaften zusammengefeiner Kapitalrenditesteuer. Unser Ziel ist ein Unternehmensteuerrechtührt. In diesem Zusammenhang prüfen wir auch die Einführung, das im internationalen Wettbewerb attraktiv ist.

Mit freundlichen Grüßen
Martina Krogmann