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Martina Krogmann
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Frage von Harald L. •

Frage an Martina Krogmann von Harald L. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Dr. Krogmann,

bitte teilen Sie mir mit, unter welchen Auflagen Staatsbürger der Türkei nach Deutschland einreisen und hier leben dürfen ?

Mit freundlichem Gruß
H.Lamb

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Lamb,

türkische Staatsbürger, die in die Bundesrepublik Deutschland einreisen, um sich hier nicht länger als 90 Tage aufzuhalten, benötigen ein Besuchsvisum. Sie müssen vor der Einreise nach Deutschland bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung ein Visum beantragen. Kraft Gesetzes (§ 71 Abs. 2 Aufenthaltsgesetz) sind die Botschaften und Generalkonsulate (Auslandsvertretungen) der Bundesrepublik Deutschland für die Visumerteilung verantwortlich. Zuständig für die Visumerteilung ist die Auslandsvertretung, in deren Amtsbezirk der Antragsteller seinen gewöhnlichen Aufenthalt bzw. seinen Wohnsitz hat. Das Auswärtige Amt hilft dabei, die zuständige Auslandsvertretung zu ermitteln.

Sofern türkische Staatsangehörige in die Bundesrepublik Deutschland für einen langfristigen Aufenthalt einreisen, ist ebenfalls ein Visum erforderlich, das grundsätzlich ebenfalls durch den Reisenden selbst bei der für seinen gewöhnlichen Aufenthalt zuständigen deutschen Auslandsvertretung beantragt werden muss. Der türkische Staatsangehörige muss u. a. nachweisen, dass sein Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland finanziell abgesichert ist. Darüber hinaus muss er grundsätzlich eine schengenweit gültige Reisekrankenversicherung (mit einer Deckungssumme von mindestens 30.000,- Euro) nachweisen. Für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit in der Bundesrepublik sind bei der Visumsbeantragung darüber hinaus noch die Vorlage von aussagekräftigen Unterlagen über die beabsichtigte Tätigkeit (z. B. Arbeitsvertrag) sowie auch Unterlagen zu der geplanten Unterkunft in der Bundesrepublik Deutschland (z. B. Mietvertrag o. ä.). Die deutsche Auslandsvertretung kann das Visum zur Einreise in der Regel erst ausstellen, nachdem die zuständige Ausländerbehörde in Deutschland die Zustimmung erteilt hat.

Nähere Informationen und weitere Einzelheiten erhalten Sie auf den Seiten des Auswärtigen Amtes in Berlin unter http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/WillkommeninD/EinreiseUndAufenthalt/Visabestimmungen.html

Mit freundlichen Grüßen
Martina Krogmann