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Martina Jost
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Frage von Erhard J. •

Wollen Sie sich dafür einsetzen, dass § 146 GVG gestrichen wird?

Sehr geehrte Frau Jost,

nach dem oben genannten Gesetz kann der Justizminister den Staatsanwalt
anweisen, welche Anzeigen er bearbeiten darf und welche nicht.

Folglich kann der Justizminister den Staatsanwalt anweisen, dass er Anzeigen
gegen ihn selbst (z.B. wegen Falschbeurkundung im Amt)
nicht bearbeiten darf.

Weitere Infos siehe: *https://www.change.org/Pet-BT-146GVG*.

Mit freundlichen Grüßen

Erhard J.

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