Plant die AfD, Personen, die geleakte E-Mails und weitere Daten über Torrent „seeden“, anhand ihrer IP-Adressen zu identifizieren und zivilrechtlich oder durch Strafanzeigen gegen sie vorzugehen?
Sehr geehrter Herr Vincentz,
laut Medienberichten wurden im Oktober 2026 rund 421.000 E-Mails sowie weitere Daten der AfD im Internet veröffentlicht. Der NRW-AfD-Vorsitzende Martin Vincentz kündigte rechtliche Schritte an.
Bei Torrent können Nutzer beim Herunterladen zugleich Dateiteile anderen bereitstellen („Seeding“). Im Fall unerlaubter Film- oder Serientauschbörsen lassen sich IP-Adressen erfassen und zivilrechtliche Abmahnungen aussprechen.
Mich interessiert, ob die AfD vergleichbar gegen Teilnehmer vorgehen will, die die geleakten Daten weiterverbreiten – auch wenn sie diese nicht selbst beschafft haben.
Quellen:
WDR (20.10.2026):
https://www.tagesschau.de/inland/regional/nordrheinwestfalen/wdr-nrw-afd-kuendigt-rechtliche-schritte-an-hackerangriff-auf-afd-100.html
Verbraucherzentrale (27.10.2025):
https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/digitale-welt/onlinedienste/runterladen-ohne-reinfall-vorsicht-bei-downloads-aus-tauschboersen-10523

