
(...) Die bestehende Situation, geregelt im geltenden EU-Urheberrecht, überlässt es den Mitgliedstaaten, eine Klausel zur "Panoramafreiheit" in die nationalen Bestimmungen aufzunehmen. (...)
(...) Die bestehende Situation, geregelt im geltenden EU-Urheberrecht, überlässt es den Mitgliedstaaten, eine Klausel zur "Panoramafreiheit" in die nationalen Bestimmungen aufzunehmen. (...)
(...) Die bestehende Situation, geregelt im geltenden EU-Urheberrecht, überlässt es den Mitgliedstaaten, eine Klausel zur "Panoramafreiheit" in die nationalen Bestimmungen aufzunehmen. (...)
(...) In erster Linie obliegt es den nationalen Verwaltungs- und Rechtsprechungsinstanzen, die Einhaltung des Unionsrechts durch die Behörden der Mitgliedstaaten zu gewährleisten. Im Bereich Kinder- und Jugendschutz hat jeder Mitgliedstaat seine rechtlichen Regularien. So ist in Deutschland die Werbung für alle Bereiche und Werbeträger detailliert geregelt, indem ein besonders strenger Maßstab für Werbemassnahmen in Bezug auf den Einsatz von Kindern und Jugendlichen angelegt wird. (...)