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Frage von Andreas K. •

Frage an Martin Schulz von Andreas K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Schulz,

mit großem Entsetzen habe ich die Terroranschläge der letzten Zeit wahrgenommen und mein Mitgefühl gilt den Opfern und Angehörigen dieser abscheulichen Taten.

So, wie wir Sportschützen uns bereits in der Vergangenheit dagegen gewehrt haben, mit Mördern und Gewalttätern gleichgesetzt zu werden, verwahren wir uns aktuell ganz besonders dagegen, für Terroristen, fanatische Mörder und religiöse Fundamentalisten in Mithaftung genommen zu werden.

Zu Recht verweisen Politiker darauf, dass es sich nach dem schrecklichen Geschehen verbiete, wegen einzelner verblendeter Verbrecher ganze Glaubensrichtungen, Migranten bestimmter Länder und Regionen oder Asylsuchende hierfür verantwortlich zu machen.

Umso unverständlicher ist es, dass dies nun bei der weit überdurchschnittlich rechtstreuen
Gruppe der legalen Waffenbesitzer, Sportschützen, Händler und Hersteller gemacht wird.

Und doch richtet sich der von der EU Kommission am 18. November 2015 vorgelegte Entwurf zur Änderung der Feuerwaffenrichtlinie fast ausschließlich gegen den legalen Waffenbesitz.

Damit geht dieser Vorschlag aus meiner Sicht grundsätzlich am eigentlichen Problem
– dem gesetzeswidrigen Waffenbesitz, dem illegalen Handel und illegalen Transfer innerhalb der EU – völlig vorbei und erscheint mir sehr ungeeignet, den eigentlich gemeinten Terrorismus zu bekämpfen.

Werden Sie diese Richtlinie so in allen Punkten unterstützen ?
Werden Sie auf die EU-EFFECT Studie warten, die im Februar erscheint oder schon im Januar übereilt, auf der Basis eines gesunden halbwissens einen "politischen" Beschluss fassen ?

Mit freundlichen Grüßen
A. K.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr K.,

vielen Dank für Ihre Frage zur vorgeschlagenen Änderung der Feuerwaffenrichtlinie, die vor dem Hintergrund der abscheulichen Terrorattentate von Paris naturgemäß besondere Aufmerksamkeit in der Öffentlichkeit findet.

Die Europäische Kommission hat am 18. November 2015 ein Maßnahmenpaket vorgelegt, das darauf abzielt, die Mitgliedstaaten bei ihren Bemühungen, die Bürger Europas zu schützen und Kriminelle und Terroristen an der Beschaffung von Waffen zu hindern, zu unterstützen. Damit soll die Umsetzung der bereits im April 2015 angenommenen Europäischen Sicherheitsagenda angesichts der aktuellen Ereignisse beschleunigt werden.
Neben einer Verordnung über gemeinsame Mindeststandards für die Deaktivierung von Feuerwaffen enthält dieses Maßnahmenpaket auch die Verlautbarung der Eckpunkte eines Aktionsplans zur Bekämpfung des illegalen Waffen- und Sprengstoffhandels sowie den von Ihnen erwähnten Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Feuerwaffenrichtlinie.

Die Europäische Kommission stellt nun in ihrem Vorschlag eine weitreichende Überarbeitung dieser Richtlinie zur Diskussion, die neben einem Verbot des privaten Besitzes halbautomatischer Feuerwaffen und strengeren Vorschriften für Online-Waffenkäufe zahlreiche andere Maßnahmen enthält.

Das Europäische Parlament wird sich mit dem Kommissionsvorschlag zunächst auf Ausschussebene auseinandersetzen, und erst nach Abschluss dieser Arbeiten kann eine Befassung der Plenartagung des Europäischen Parlaments erfolgen.

Im Zuge des für diesen Richtlinienvorschlag geltenden Mitentscheidungsverfahrens kann eine verbindliche Änderung der zur Überarbeitung anstehenden Feuerwaffen-richtlinie von den beiden Gesetzgebungsorganen der EU, nämlich dem Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union, nur gemeinsam verabschiedet werden.

Eine Modifizierung der Regelungen, wie sie im Kommissionsvorschlag enthalten sind, ist daher im Laufe dieses Verfahrens nicht ausgeschlossen.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Schulz