Im Rahmen der Grundsteuer wurde unser Grundstück 240 Euro erhöht, die beider Nachbarn gesenkt. Sind Sie für Entschädigungszahlungen wenn die Infrastruktur des anderen mitbenutzt wird?
Wir haben mehr als alle 3 Nachbargrundstücke zusammen und zahlen 240 Euro mehr Grundsteuer, unsere Nachbarn haben (geteilt ohne Stellplatzverpflichtung)ohne Besucher schon 27m Straße wo wir nie befahren können. Haben die Ruhestörung vor der Einfahrt durch Ausweichen, haben 3 parkende Stelllplätze neben unseren GArtenzaun die andere zuparken. Durch 5,20 m Straßenfläche sind parkende Autos wie Tiguan ein Problem (Höhe und Breite) . Das Austragen von Post, Paketen findet bei uns statt, die Mülltonnen stehen vor dem Nachbarn. kein Platz, Besucher parken bei uns umgekehrt nicht möglich.Die Straße ist durch ihre parkenden Autos nicht nutzbar, der Heizöllieferant verlangt daher mehr weil er nicht durchkommt. Und Parkverbote sind zu errichten, und damit die vor unserem Haus parken können müssen wir um e-Scooter bei 1,70 m hohen Autos zu sehen und damit unser Kind ohne Gehweg nicht überfahren wird auch noch Architekten einschalten zur Grundstücksoptimierung (Beifahrer betreten Grundstück)
Sehr geehrte Frau K.,
vielen Dank für Ihre Nachricht und die ausführliche Schilderung Ihrer Situation.
Ich kann gut verstehen, dass Sie darüber verärgert sind. Wenn die eigene Grundsteuer deutlich steigt, während sie bei den Nachbarn sinkt, und gleichzeitig vor dem eigenen Grundstück die von Ihnen beschriebenen Probleme mit parkenden Fahrzeugen, Zufahrten und Anlieferungen entstehen, ist das natürlich schwer nachvollziehbar.
Die Frage nach Entschädigungszahlungen halte ich allerdings für schwierig. Grundsteuer und die Nutzung einer öffentlichen Straße sind zunächst zwei unterschiedliche Dinge. Aus einer höheren Grundsteuer ergibt sich meines Erachtens nicht automatisch ein Anspruch darauf, von Nachbarn oder der Gemeinde für die Nutzung der Straße entschädigt zu werden.
Was Sie zur Parksituation, zur erschwerten Zufahrt für Lieferfahrzeuge und insbesondere zur Sicherheit Ihres Kindes schildern, nehme ich aber durchaus ernst. Gerade wenn eine ohnehin schmale Straße durch abgestellte Fahrzeuge zusätzlich verengt wird und dadurch konkrete Probleme oder Gefahren entstehen, sollte sich die zuständige Gemeinde beziehungsweise Straßenverkehrsbehörde die Situation vor Ort ansehen. Ob dort beispielsweise ein Parkverbot oder eine andere Verkehrsregelung sinnvoll und möglich ist, lässt sich am besten anhand der konkreten örtlichen Verhältnisse beurteilen.
Ich will Ihnen an dieser Stelle auch nichts versprechen, was sich aus der Ferne nicht seriös beurteilen lässt. Ihre Verärgerung über die Gesamtsituation kann ich aber nachvollziehen, und ich hoffe, dass sich gemeinsam mit der Gemeinde eine vernünftige Lösung finden lässt.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Rothweiler MdL

